Abschlussart: Bachelor of Education (B.Ed.)
Regelstudienzeit: 6 Semester (Vollzeitstudium)
Leistungspunkte (ECTS): 180 Leistungspunkte
Unterrichtssprache: Deutsch
Höheres Fachsemester: nein
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
1. Fachsemester: 15. Juli
Höheres Fachsemester: 15. September für das Wintersemester, 15. März für das Sommersemester
1. Fachsemester: 15. Juli
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Studiengangsbeschreibung
Abschluss und Studiendauer
3 Jahre Regelstudienzeit bis zum Abschluss als Bachelor of Education (B.Ed.); in Kombination mit den künstlerischen Fächern Kunst oder Musik an den Partnerhochschulen Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe (AdBK) und Hochschule für Musik Karlsruhe (HfM) erhöht sich die Regelstudienzeit auf 4 Jahre. Der Studiengang setzt sich aus zwei Teilstudiengängen (wissenschaftliche Hauptfächer) und dem Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium zusammen. Insgesamt müssen 180 Leistungspunkte (LP) (analog dem European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) erworben werden. Die individuelle Studiendauer kann von der Regelstudienzeit (6 bzw. 8 Semester) abweichen.
Studienaufbau
Der Teilstudiengang Sport kann mit folgenden Fächern kombiniert werden: Biologie, Chemie, Deutsch, Geographie, Informatik, Mathematik, Philosophie/Ethik und Physik. Auch die Kombination mit Kunst (AdBK) und Musik (HfM) ist möglich.
Du bewirbst dich immer auf zwei Teilstudiengänge / Hauptfächer parallel und bekommst die Zulassung in den Bachelor of Education nur, wenn eine Zulassung in beiden Hauptfächern erfolgt ist. Für Kunst und Musik ist eine separate Bewerbung an der jeweiligen Partnerhochschule notwendig. Bei Zulassung in beiden Hauptfächern erfolgt die Immatrikulation in das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium automatisch. Um eine Laufbahn als Lehrkraft einzuschlagen ist ein auf den Bachelor of Education folgender Master of Education notwendig.
Die quantitative Aufteilung der Leistungspunkte (LP) auf die unterschiedlichen Studienbereiche ergibt sich aus der folgenden Tabelle. Ein Leistungspunkt entspricht etwa 30 Arbeitsstunden.
Studienbereich | Leistungspunkte (LP) im Bachelor |
Erstes Fach: Fachwissenschaften | 70 |
Erstes Fach: Fachdidaktik | 8 |
Zweites Fach: Fachwissenschaften | 70 |
Zweites Fach: Fachdidaktik | 8 |
Bildungswissenschaften1 | 8 |
Orientierungspraktikum2 | 4 |
Bachelorarbeit3 | 12 |
Summe4 | 180 |
1 Die Informationen zu den Inhalten des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums findest du im Modulhandbuch (MHB).
2 Drei Wochen Orientierungspraktikum inkl. universitärer Vor- und Nachbereitung.
3 Die Bachelorarbeit kann in einem der beiden wissenschaftlichen Hauptfächer angefertigt werden. Bei der Kombination mit Kunst oder Musik muss die Bachelorarbeit im künstlerischen Teilstudiengang angefertigt werden.
4 Mit Musik oder Kunst als erstes Fach erhöht sich die Summe auf 240 LP, da Kunst und Musik laut Rahmenvorgaben des Landes Baden-Württemberg einen umfangreicheren Inhalt haben und das Studium dieser beiden Fächer bereits ein Jahr vor dem zweiten wissenschaftlichen Fach an der Partnerhochschule begonnen wird.
Der Teilstudiengang Sport besteht aus den folgenden Leistungen:
Modul | Leistungspunkte (LP) im Bachelor |
Bildung und Erziehung | 6 |
Individuum und Gesellschaft | 10 |
Bewegung und Training | 11 |
Leistung und Gesundheit | 9 |
Zielgruppen und Kontextspezifische Schulung | 5 |
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz I | 4 |
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz II | 4 |
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz III | 4 |
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz IV | 4 |
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz V | 4 |
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz VI | 4 |
Sportwissenschaftliche Forschungsmethoden | 5 |
Fachdidaktik I | 4 |
Fachdidaktik II | 4 |
Qualifikationsziele
Die Qualifikationsziele für den Abschluss Bachelor of Education werden beschrieben in der Anlage 2 der RahmenVO-KM von 2015.
Berufsperspektiven
Nach dem universitären Abschluss der Lehramtsausbildung (Bachelor of Education und Master of Education) sowie dem darauf folgenden Vorbereitungsdienst kannst du an allgemeinbildenden Gymnasien sowie an Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen unterrichten. Als Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst musst du ein 4-wöchiges Sozial-, Betriebs- oder Vereinspraktikum je nach studiertem Fach nachweisen, dass möglichst schon während des Studiums absolviert werden sollte. Außerhalb der Schule bieten sich dir verschiedene Möglichkeiten beispielsweise in Stiftungen und Verbänden, in der Erwachsenenbildung, an Universitäten, Verlagen und Beratungsstellen. Auch eine Promotion ist möglich.
Besonderheiten des Studiengangs
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Vielfältige Fächerkombinationen
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Zusätzlicher Praxisbezug durch Schüler- und Lehr-Lern-Labore
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Vorbereitungs- und Unterstützungskurse im MINT-Kolleg
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Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) als zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Lehramtsstudierende zu allen fächerübergreifenden Themen wie Schulpraxisphasen, Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium, Referendariat, Auslandsaufenthalten, Prüfungsrechtlichen Aspekten und sonstigen Anliegen
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Lehramts-O-Phase und Mentoring@Lehramt-Programm durch das ZLB zur Erleichterung des Studieneinstiegs
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Programm zur Reflexion der Berufswahl (KAiAC-T)
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Forschungsorientierte Lehre
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Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) als Schnittstelle zu an der Lehramtsausbildung beteiligten internen und externen Institutionen
Zugangsvoraussetzungen
Deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber
Deutsche, EU-Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige mit deutscher Hochschulreife sind zum Studium am KIT berechtigt, wenn sie eine der folgenden Qualifikationen vorweisen können:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- (einschlägige) Fachgebundene Hochschulreife (nicht Fachhochschulreife)
- Deltaprüfung der Universität Mannheim (für Inhaberinnen und Inhaber einer Fachhochschulreife)
- Eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. Technikerin und Techniker, Meisterin und Meister) oder eine Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte
Weitere Möglichkeiten siehe §58 Landeshochschulgesetz.
Deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Schulabschluss müssen sich vom zuständigen Regierungspräsidium die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem deutschen Abitur bescheinigen lassen.
Alle Bewerberinnen und Bewerber
Zusätzlich ist für alle Bewerbinnen und Bewerber unabhängig der Staatsangehörigkeit eine bestandene Sporteingangsprüfung Voraussetzung für eine Zulassung und die Teilnahme gemäß §60 Landeshochschulgesetz am Lehrerorientierungstest („Career Counselling for Teachers“ (CCT)) Voraussetzung für eine Immatrikulation.
Nicht-EU-Staatsangehörige
Aus einigen Ländern ist das Schulabschlusszeugnis als direkte Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland anerkannt. In vielen Fällen muss aber zusätzlich zum Schulabschluss noch eine Hochschulaufnahmeprüfung und/oder ein erfolgreiches Studienjahr im Heimatland und/oder die deutsche Feststellungsprüfung mit gültigen Dokumenten nachgewiesen werden, um in Deutschland ein Bachelorstudium aufnehmen zu dürfen. Die länderspezifischen Regelungen kannst du in der Zulassungsdatenbank des DAAD oder auf der Seite Anabin (nur in deutscher Sprache) der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) nachlesen. Weitere Informationen erhältst du beim International Students Office.
Deutschkenntnisse für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
Um ein deutschsprachiges Studium aufnehmen zu können, müssen ausländische Bewerberinnen und Bewerber entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen. Für die Bewerbung benötigst du mindestens Kenntnisse auf B1-Niveau. Alle Zertifikate werden akzeptiert, für die Bewerbung reicht aber bereits eine Teilnahmebescheinigung am B1-Kurs. Zur Einschreibung / Immatrikulation musst du die DSH2 oder eines der anerkannten Äquivalente vorlegen. Weitere Informationen erhältst du beim International Students Office.
Auswahlverfahren
Auswahlverfahren für deutsche und EU-Staatsangehörige, Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer
Es stehen 30 Studienplätze zur Verfügung. Nach Abzug der Vorabquoten für Härtefälle (5%), Ausländerinnen und Ausländer (10%) und Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber (2%), werden 10% der Studienplätze an die Bewerberinnen und Bewerber mit der längsten Wartezeit vergeben. 90% der Studienplätze werden über ein Auswahlverfahren verteilt.
Das Auswahlverfahren basiert überwiegend auf den schulischen Leistungen der Bewerberinnen und Bewerber. Aufgrund dieser Leistungen und sogenannter sonstiger Leistungen wird eine Rangfolge nach Punkten gebildet.
Berechnung der Auswahlpunkte:
- Summe der Punkte im Abiturzeugnis durch 56 bzw. 60 geteilt
max. 15 Punkte
- sonstige Leistungen:
- Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung in einem der folgenden Ausbildungsberufe: Krankengymnastik, Physiotherapie oder vergleichbare Berufe
- Außerschulische sportliche Leistungen, insbesondere:
- aktuelle Mitgliedschaft in einem Bundeskader
- Platzierung 1 bis 6 bei nationalen oder internationalen Meisterschaften in den letzten drei Jahren
- Lizenzstufe 3 oder 4 des DSB, vergleichbare Qualifikationen
- aktuelle Mitgliedschaft im Landeskader
- Platzierung 1 bis 6 bei Landesmeisterschaften in den letzten drei Jahren
- Lizenzstufe 1 oder 2 des DSB, vergleichbare Qualifikationen insbesondere Platzierung 1 bis 6 bei Meisterschaften auf Kreis- oder Bezirksebene bzw. Mannschaftszugehörigkeit auf Kreis- oder Bezirksebene
- Tätigkeit in einem Sportverein oder einer vergleichbaren Einrichtung von insgesamt mindestens zweijähriger Dauer
max. 15 Punkte
(Wert 1) x 2 + Wert 2 = insgesamt max. 45 Punkte
Die Ergebnisse der Auswahlverfahren der vergangenen Jahre findest du in der Broschüre Zulassungsergebnisse.
Detailierte Informationen zum Auswahlverfahren findest du in der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren des Studiengangs.
Auswahlverfahren für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
Bitte beachte, dass für Staatsangehörige aus Drittstaaten (Nicht EU/EWR) ein anderes Auswahlverfahren gilt. Dieses Auswahlverfahren basiert auf der Hochschulzugangsberechtigung. Als Hochschulzugangsberechtigung können schulische Leistungen, eventuell bereits erbrachte Studienleistungen und / oder die Feststellungsprüfung zu Grunde gelegt werden.
Sporteingangsprüfung
Voraussetzung für die Zulassung zum Sportstudium ist die erfolgreiche Teilnahme an der Sporteignungsprüfung. Anmeldung bis 15. Mai online über das Institut für Sport und Sportwisssenschaft.
Bewerbungsportal
Bewerbung für das 1. Fachsemester
nicht möglich
Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester
öffnet am 01.12.2024.
Studienvorbereitung
Das KIT bietet Angebote der Studienvorbereitung: Im MINT-Kolleg finden Studieninteressierte, Studienanfängerinnen und Studienanfänger Unterstützung in den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern.
Daneben bieten KIT-Fakultäten vor dem Studienstart im Rahmen der von den Fachschaften organisierten O-Phasen spezielle Vorkurse an, um dir den Einstieg zu erleichtern.
Hilfe beim Studienstart
Das KIT unterstützt dich beim Start ins Studium mit vielen Angeboten für einen erfolgreichen Studienstart. Zahlreiche Orientierungsveranstaltungen und Mentoring-Programme an den KIT-Fakultäten helfen dir Anschluss zu finden, dich zu orientieren und bei Bedarf Unterstützung zu erhalten. Das zentrale Onlineportalstudienstart.kit.edu erleichtert dir die Suche nach den richtigen Angeboten, bündelt alle relevanten Informationen und enthält nützliche Hinweise für einen gelungenen Start ins Studium:
- Beratungsstellen
- Mentoringprogramme
- Veranstaltungen
- Workshops
- zahlreiche Onlineinformationen
Ansprechpersonen
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)
+49 721 608 - 44930Julia Misiewicz ∂ kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Informationsmaterial
Modulhandbuch
Satzungen und Ordnungen
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2024 KIT 012 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Bachelorstudiengang Sportwissenschaft und den Teilstudiengang Sport für den Bachelorstudiengang an Gym. | 27.02.2024, veröffentlicht 27.02.2024 | |
2021 KIT 042 Satzung zur Änderung der Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Bachelorstudiengang Sportwissenschaft und den Teilstudiengang Sport für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gym. | 08.07.2021, veröffentlicht 12.07.2021 | |
2015 KIT 010 Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Bachelorstudiengang Sportwissenschaft und den Teilstudiengang Sport für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien | 19.02.2015, veröffentlicht 19.02.2015 |
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2024 KIT 010 Dritte Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 27.02.2024, veröffentlicht 27.02.2024 | |
2023 KIT 015 Zweite Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 28.02.2023, veröffentlicht 28.02.2023 | |
2022 KIT 028 Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 28.04.2022, veröffentlicht 29.04.2022 | |
2021 KIT 065 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 22.10.2021, veröffentlicht 22.10.2021 |
Vorlesungszeiten
WS 2024/25
21.10.2024 - 15.02.2025
SS 2025
22.04.2025 - 02.08.2025
WS 2025/26
27.10.2025 - 21.02.2026
SS 2026
20.04.2026 - 01.08.2026
WS 2026/27
26.10.2026 - 20.02.2027
SS 2027
19.04.2027 - 31.07.2027
WS 2027/28
25.10.2027 - 19.02.2027
SS 2028
18.04.2028 - 29.07.2028
Vorlesungen finden nicht statt:
- Vom 24.12. bis zum 06.01.
- in der Woche nach Pfingsten
- sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten