Studierende, die ihr Studium am KIT fortsetzen wollen, müssen sich zurückmelden.
Die Rückmeldung erfolgt über das Campus Management Portal (Studierendenportal).
Rückmeldezeiträume:
für das Sommersemester: 15. Januar - 15. Februar
für das Wintersemester: 1. Juli - 15. August
Bei Erteilung des SEPA-Mandats und SEPA-Lastschriftauftrages innerhalb der Rückmeldefrist erfolgt die Abbuchung des Semesterbeitrages sofort automatisch. Bitte achten Sie auf Kontodeckung! Im Fall einer Überweisung beachten sie bitte, dass gemäß §13 Abs. 1 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Tag des Zahlungseingangs maßgeblich ist.
Für die Bearbeitung jeder Rückmeldung ist der Semesterbeitrag zu entrichten.
Bitte beachten Sie, dass zwischen der Abbuchung des Betrags von Ihrem Bankkonto und dem Zahlungseingang beim Studierendenservice des KIT ca. eine Woche liegt. Nach Zahlungseingang erfolgt die Rückmeldung automatisch sofern keine anderweitigen Hinderungsgründe vorliegen.
Studierende, welche trotz Mahnung und Ablauf der für die Zahlung gesetzten Frist nicht bezahlt haben, werden vom Amts wegen exmatrikuliert. Auf die entsprechenden Bestimmungen der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung wird hingewiesen.
Bitte beachten Sie, dass das KIT bei verspäteter Rückmeldung gem. §2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Gasthörer‐Studium und sonstige studienbezogene Dienstleistungen Säumnisgebühren in Höhe von 15 Euro erhebt.
Hinweis für Bachelorstudierende des KIT, die ihr Studium in einem Masterstudiengang fortsetzen möchten
Sofern Sie Ihr Bachelor-Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen haben, empfehlen wir Ihnen zur Sicherung Ihres Studierendenstatus vorsorglich, sich fristgerecht über Campus Management Portal (Studierendenportal) nochmals in den Bachelor-Studiengang zurückzumelden. Im Fall einer nicht fristgerechten Rückmeldung fallen Säumnisgebühren in Höhe von 15 Euro an. Sollten Sie Ihre Zulassung zum Masterstudium erst nach Ablauf der Rückmeldefrist erhalten haben, überweisen Sie den Semesterbeitrag bitte entsprechend der Vorgaben des Gebührenbescheids, den Sie mit der Zulassung erhalten haben.
Erfahrungsgemäß stehen die Zulassungsentscheidungen frühestens 3-4 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist fest. Zulassungsbescheide können somit größtenteils erst nach Ablauf der Rückmeldefrist zugestellt werden.
Eine erneute Zahlung des Semesterbeitrags, die mit dem Gebührenbescheid gefordert wird, welcher dem Zulassungsbescheid beigefügt ist, ist im Fall einer bereits erfolgten Rückmeldung nicht erforderlich.
Falls Sie nach dem Bachelorabschluss nicht in einen Masterstudiengang am KIT eingeschrieben werden können oder wollen und bereits eine Rückmeldung durchgeführt haben, müssen Sie vor Ende des letzten Fachsemesters im Bachelor (31.3./30.9.) einen Antrag auf Exmatrikulation PDF einreichen. Rückwirkend ist eine Exmatrikulation leider nicht möglich! Die Exmatrikulation kann aus wichtigem Grund sofort oder zum Ende des Semesters erfolgen.
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Titel | Stand | Download |
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2021 KIT 004 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) über die Erhebung von Gasthörer/-innengebühren und sonstigen studienbezogenen Dienstleistungen | 27.01.2021, veröffentlicht 27.01.2021 | |
2017 KIT 019 Satzung zur Änderung der Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) über die Erhebung von Gasthörer/ -innengebühren und sonstigen studienbezogenen Dienstleistungen | 02.03.2017, veröffentlicht 02.03.2017 | |
2015 KIT 081 Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) über die Erhebung von Gasthörer/-innengebühren und sonstigen studienbezogenen Dienstleistungen | 06.08.2015, veröffentlicht 06.08.2015 |
Titel | Stand | Download |
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2024 KIT 047 Vierte Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 27.11.2024, veröffentlicht 24.11.2024 | |
2024 KIT 010 Dritte Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 27.02.2024, veröffentlicht 27.02.2024 | |
2023 KIT 015 Zweite Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 28.02.2023, veröffentlicht 28.02.2023 | |
2022 KIT 028 Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 28.04.2022, veröffentlicht 29.04.2022 | |
2021 KIT 065 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 22.10.2021, veröffentlicht 22.10.2021 |