Studierende, die ihr Studium mithilfe von BAföG finanzieren möchten, wenden sich für die Beratung und Antragstellung bitte an dasStudierendenwerk Karlsruhe.
Das KIT stellt seinen Studierenden im Studierendenportal standardmäßig eine Bescheinigung nach §9 BAföG bereit. Diese Bescheinigung wird als Nachweis über den Besuch einer Ausbildungsstätte ergänzend zu Formblatt 2 des Antrages auf BAföG benötigt.
Auf Basis von §48 BAföG wird in Verbindung mit Formblatt 5 im weiteren Verlauf des Studiums unter Umständen eine Leistungsbescheinigung der Hochschule nach dem 3. bzw. 4. Semester gefordert. Sollte ein aktueller Notenspiegel (imStudierendenportal jederzeit abrufbar) hierfür nicht ausreichen, wenden Sie sich für die fachliche Beurteilung des Studienfortschritts bitte an die zuständige KIT-Fakultät. Die entsprechende Serviceeinrichtung der KIT-Fakultät Ihres Studiengangs kann auf Basis des Notenspiegels bestätigen, ob Sie die bei geordnetem Studienverlauf üblichen Leistungen erbracht haben.