Abschlussart: Bachelor of Education (B.Ed.)
Regelstudienzeit: 6 Semester (Vollzeitstudium)
Leistungspunkte (ECTS): 180 Leistungspunkte
Unterrichtssprache: Deutsch
Höheres Fachsemester: nein
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
1. Fachsemester: 15. September
Höheres Fachsemester: 15. September für das Wintersemester, 15. März für das Sommersemester
1. Fachsemester: 15. Juli
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Studiengangsbeschreibung
Abschluss und Studiendauer
3 Jahre Regelstudienzeit bis zum Abschluss als Bachelor of Education (B.Ed.); in Kombination mit den künstlerischen Fächern Kunst oder Musik an den Partnerhochschulen Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe (AdBK) und Hochschule für Musik Karlsruhe (HfM) erhöht sich die Regelstudienzeit auf 4 Jahre. Der Studiengang setzt sich aus zwei Teilstudiengängen (wissenschaftliche Hauptfächer) und dem Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium zusammen. Insgesamt müssen 180 Leistungspunkte (LP) (analog dem European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) erworben werden. Die individuelle Studiendauer kann von der Regelstudienzeit (6 bzw. 8 Semester) abweichen.
Studienaufbau
Der Teilstudiengang Naturwissenschaft und Technik kann mit folgenden Fächern kombiniert werden: Biologie, Chemie, Geographie und Physik.
Du bewirbst dich immer auf zwei Teilstudiengänge / Hauptfächer parallel und bekommst die Zulassung in den Bachelor of Education nur, wenn eine Zulassung in beiden Hauptfächern erfolgt ist. Für Kunst und Musik ist eine separate Bewerbung an der jeweiligen Partnerhochschule notwendig. Bei Zulassung in beiden Hauptfächern erfolgt die Immatrikulation in das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium automatisch. Um eine Laufbahn als Lehrkraft einzuschlagen ist ein auf den Bachelor of Education folgender Master of Education notwendig.
Die quantitative Aufteilung der Leistungspunkte (LP) auf die unterschiedlichen Studienbereiche ergibt sich aus der folgenden Tabelle. Ein Leistungspunkt entspricht etwa 30 Arbeitsstunden.
Studienbereich | Leistungspunkte (LP) im Bachelor |
Erstes Fach: Fachwissenschaften | 70 |
Erstes Fach: Fachdidaktik | 8 |
Zweites Fach: Fachwissenschaften | 70 |
Zweites Fach: Fachdidaktik | 8 |
Bildungswissenschaften1 | 8 |
Orientierungspraktikum2 | 4 |
Bachelorarbeit3 | 12 |
Summe4 | 180 |
1 Die Informationen zu den Inhalten des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums findest du im Modulhandbuch (MHB).
2 Drei Wochen Orientierungspraktikum inkl. universitärer Vor- und Nachbereitung.
3 Die Bachelorarbeit kann in einem der beiden wissenschaftlichen Hauptfächer angefertigt werden. Bei der Kombination mit Kunst oder Musik muss die Bachelorarbeit im künstlerischen Teilstudiengang angefertigt werden.
4 Mit Musik oder Kunst als erstes Fach erhöht sich die Summe auf 240 LP, da Kunst und Musik laut Rahmenvorgaben des Landes Baden-Württemberg einen umfangreicheren Inhalt haben und das Studium dieser beiden Fächer bereits ein Jahr vor dem zweiten wissenschaftlichen Fach an der Partnerhochschule begonnen wird.
Die Inhalte des Teilstudiengangs NwT sind abhängig vom gewählten zweiten Teilstudiengang.
Bei Kombination mit Biologie:
Modul | Leistungspunkte (LP) im Bachelor |
Chemie | 12 |
Physik | 12 |
Technische Mechanik | 5 |
Maschinenkonstruktionslehre | 8 |
Bauen und Konstruieren | 9 |
Elektrotechnik | 11 |
Verfahrenstechnik | 10 |
Technikfolgenabschätzung | 3 |
Fachdidaktik NwT I | 4 |
Fachdidaktik NwT II | 4 |
Bei Kombination mit Chemie:
Modul | Leistungspunkte (LP) im Bachelor |
Biologie | 12 |
Physik | 12 |
Technische Mechanik | 5 |
Maschinenkonstruktionslehre | 8 |
Bauen und Konstruieren | 9 |
Elektrotechnik | 11 |
Verfahrenstechnik | 10 |
Technikfolgenabschätzung | 3 |
Fachdidaktik NwT I | 4 |
Fachdidaktik NwT II | 4 |
Bei Kombination mit Geographie (Schwerpunkte Physische Geographie):
Modul | Leistungspunkte (LP) im Bachelor |
Physik | 12 |
Chemie / Biologie | 12 |
Technische Mechanik | 5 |
Maschinenkonstruktionslehre | 8 |
Bauen und Konstruieren | 9 |
Elektrotechnik | 11 |
Verfahrenstechnik | 10 |
Technikfolgenabschätzung | 3 |
Fachdidaktik NwT I | 4 |
Fachdidaktik NwT II | 4 |
Bei Kombination mit Physik:
Modul | Leistungspunkte (LP) im Bachelor |
Biologie | 12 |
Chemie | 12 |
Technische Mechanik | 5 |
Maschinenkonstruktionslehre | 8 |
Bauen und Konstruieren | 9 |
Elektrotechnik | 11 |
Verfahrenstechnik | 10 |
Technikfolgenabschätzung | 3 |
Fachdidaktik NwT I | 4 |
Fachdidaktik NwT II | 4 |
Qualifikationsziele
Die Qualifikationsziele für den Abschluss Master of Education werden beschrieben in der Anlage 4 der RahmenVO-KM von 2015.
Berufsperspektiven
Nach dem universitären Abschluss der Lehramtsausbildung (Bachelor of Education und Master of Education) sowie dem darauf folgenden Vorbereitungsdienst kannst du an allgemeinbildenden Gymnasien sowie an Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen unterrichten. Als Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst musst du ein 4-wöchiges Sozial-, Betriebs- oder Vereinspraktikum je nach studiertem Fach nachweisen, dass möglichst schon während des Studiums absolviert werden sollte. Außerhalb der Schule bieten sich dir verschiedene Möglichkeiten beispielsweise in Stiftungen und Verbänden, in der Erwachsenenbildung, an Universitäten, Verlagen und Beratungsstellen. Auch eine Promotion ist möglich.
Besonderheiten des Studiengangs
-
Vielfältige Fächerkombinationen
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Zusätzlicher Praxisbezug durch Schüler- und Lehr-Lern-Labore
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Vorbereitungs- und Unterstützungskurse im MINT-Kolleg
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Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) als zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Lehramtsstudierende zu allen fächerübergreifenden Themen wie Schulpraxisphasen, Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium, Referendariat, Auslandsaufenthalten, Prüfungsrechtlichen Aspekten und sonstigen Anliegen
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Lehramts-O-Phase und Mentoring@Lehramt-Programm durch das ZLB zur Erleichterung des Studieneinstiegs
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Programm zur Reflexion der Berufswahl (KAiAC-T)
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Forschungsorientierte Lehre
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Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) als Schnittstelle zu an der Lehramtsausbildung beteiligten internen und externen Institutionen
Zugangsvoraussetzungen
Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Deutsche und Deutschen Gleichgestellte (d.h. EU/EWR-Staatsangehörige sowie Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige mit deutscher Hochschulreife) sind zum Studium am KIT berechtigt, wenn sie eine der folgenden Qualifikationen vorweisen können:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- (einschlägige) Fachgebundene Hochschulreife (nicht Fachhochschulreife)
- Deltaprüfung der Universität Mannheim (für Inhaberinnen und Inhaber einer Fachhochschulreife)
- eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterin und Meister) oder Berufsausbildung, Berufserfahrung und Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte
Weitere Möglichkeiten siehe §58 Landeshochschulgesetz.
Bitte beachte: Deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Schulabschluss müssen sich vom zuständigen Regierungspräsidium die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses mit dem deutschen Abitur bescheinigen lassen.
Für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige mit ausländischem Schulabschluss (im Folgenden auch vereinfacht: Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige) gilt, dass aus einigen Ländern das Schulabschlusszeugnis als direkte Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland anerkannt ist. In vielen Fällen muss aber zusätzlich zum Schulabschluss noch eine Hochschulaufnahmeprüfung und/oder ein erfolgreiches Studienjahr im Heimatland und/oder die deutsche Feststellungsprüfung mit gültigen Dokumenten nachgewiesen werden, um in Deutschland ein Bachelorstudium aufnehmen zu dürfen. Die länderspezifischen Regelungen kannst du in der Zulassungsdatenbank des DAAD oder auf der Seite Anabin (nur in deutscher Sprache) der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) nachlesen. Weitere Informationen erhältst du beim International Students Office.
Sprachvoraussetzungen und -nachweise
Für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien benötigst du ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Deine Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
Als Nachweis für deine Deutschkenntnisse genügt deine Hochschulzugangsberechtigung (HZB),
- wenn du diese an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben hast,
- wenn sie aus einer der folgenden Regionen oder Staaten stammt:
- Großherzogtum Luxemburg
- deutschsprachige Gemeinschaft des Königreichs Belgien
- Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache in der autonomen Provinz Bozen
- deutschsprachige Schweiz
- Österreich
- oder wenn du Absolventin oder Absolvent einer bilingualen Sekundarschule bist und eine bilinguale Deutschprüfung abgelegt hast, wie z.B. das AbiBac oder das Gemischtsprachige International Baccalaureat (GIB).
Gegebenenfalls kann auch ein bereits vorhandener Bachelorabschluss als Deutschnachweis dienen. Bedingung dafür ist, dass du diesen nachweislich in einem Studiengang mit Deutsch als einziger und offizieller Unterrichts- und Prüfungssprache erworben hast.
Hast du deine Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben, musst du - unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit - einen gesonderten Sprachnachweis erbringen. Akzeptiert werden dabei ausschließlich
- der bestandene „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung,
- die bestandene DSH mit dem Gesamtergebnis DSH-2,
- die bestandene TestDaF-Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck) oder
- ein vergleichbares, anerkanntes Zertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse.
Um in Erfahrung zu bringen, welche weiteren anerkannten Zertifikate vom KIT als vergleichbar akzeptiert werden können, wendest du dich
- als deutsche oder Deutschen gleichgestellte Bewerberin oder Bewerber an den Studierendenservice
- als Bewerberin oder Bewerber mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit an das International Students Office
Bitte beachte:
Sprachnachweise sind äußerst wichtige Bewerbungsunterlagen, die deine Immatrikulation verhindern können, wenn du sie nicht fristgerecht vorlegst. Kläre deshalb früh im Bewerbungsprozess, ob du die nötigen Sprachnachweise für deinen Studiengang hast und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem der oben genannten Sprachtests ein. Die Frist, innerhalb der du Sprachweise vorlegen musst, entspricht der Immatrikulationsfrist, die in deinem Zulassungsangebot genannt wird. In begründeten Fällen kannst du eine Verlängerung dieser Frist beantragen.
Weitere notwendige Voraussetzungen für die Immatrikulation
Zusätzlich musst du unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit am Lehrerorientierungstest („Career Counselling for Teachers“ (CCT)) gemäß §60 Landeshochschulgesetz teilnehmen, um dich immatrikulieren zu können.
Bewerbungsportal
Bewerbung für das 1. Fachsemester
abgelaufen
Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester
abgelaufen
Studienvorbereitung
Das KIT bietet Angebote der Studienvorbereitung: Im MINT-Kolleg finden Studieninteressierte, Studienanfängerinnen und Studienanfänger Unterstützung in den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern.
Daneben bieten KIT-Fakultäten vor dem Studienstart im Rahmen der von den Fachschaften organisierten O-Phasen spezielle Vorkurse an, um dir den Einstieg zu erleichtern.
Hilfe beim Studienstart
Das KIT unterstützt dich beim Start ins Studium mit vielen Angeboten für einen erfolgreichen Studienstart. Zahlreiche Orientierungsveranstaltungen und Mentoring-Programme an den KIT-Fakultäten helfen dir Anschluss zu finden, dich zu orientieren und bei Bedarf Unterstützung zu erhalten. Das zentrale Onlineportalstudienstart.kit.edu erleichtert dir die Suche nach den richtigen Angeboten, bündelt alle relevanten Informationen und enthält nützliche Hinweise für einen gelungenen Start ins Studium:
- Beratungsstellen
- Mentoringprogramme
- Veranstaltungen
- Workshops
- zahlreiche Onlineinformationen
Ansprechpersonen
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)
+49 721 608 - 44930
Julia Misiewicz ∂does-not-exist.kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Informationsmaterial
Modulhandbuch
Satzungen und Ordnungen
Vorlesungszeiten
WS 2024/25
21.10.2024 - 15.02.2025
SS 2025
22.04.2025 - 02.08.2025
WS 2025/26
27.10.2025 - 21.02.2026
SS 2026
20.04.2026 - 01.08.2026
WS 2026/27
26.10.2026 - 20.02.2027
SS 2027
19.04.2027 - 31.07.2027
WS 2027/28
25.10.2027 - 19.02.2027
SS 2028
18.04.2028 - 29.07.2028
Vorlesungen finden nicht statt:
- Vom 24.12. bis zum 06.01.
- in der Woche nach Pfingsten
- sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten