Allgemeine Studiengebühren

Internationale Studierende, die zum Zwecke des Studiums von außerhalb der EU einreisen, müssen bei einer Neuimmatrikulation einen Eigenbeitrag in Höhe von 1.500€ pro Semester leisten. Für das Zweitstudium werden ab diesem Zeitpunkt bei einer Einschreibung jeweils 650€ pro Semester erhoben. Für Studierende, die gleichzeitig in zwei oder mehreren unterschiedlichen Studiengängen an derselben oder mehreren Hochschulen des Landes eingeschrieben sind (Parallelstudium), wird diese Gebührenpflicht mit Beginn des Semesters nach dem erfolgreichen Abschluss des ersten Studiengangs eintreten.

Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des International Students Office.

Verwaltungskostenbeitrag

Die Hochschulen erheben für ihre studentenbezogenen Verwaltungsleistungen von ihren Studierenden einen Beitrag in Höhe von 70€ pro Semester. Er betrifft die Ausgaben für die Einrichtungen, die zur Verwaltung und Betreuung der Studierenden vorgehalten werden, jedoch nicht unmittelbar dem Lehrbetrieb zuzurechnen sind.

Die geplante Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes sieht eine Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages von 70€ auf 80€ ab dem Sommersemester 2025 vor. Der Landtag wird darüber am 18. Dezember 2024 beschließen. Wird der Beschluss gefasst, wird ab dem kommenden Semester der höhere Beitrag berechnet.

Bei einer Exmatrikulation binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit wird der Verwaltungskostenbeitrag auf Antrag im Studierendenportal erstattet. Rückerstattungen für Gebühren bis einschließlich WS 2023/24 erfragen Sie bitte beim Studierendenservice.

Studierendenwerksbeitrag

Der Beitrag für das Studierendenwerk Karlsruhe beträgt derzeit 108,70€. Mit der Zahlung dieses Beitrages sind Studierende zugleich haftpflichtversichert; sie sind außerdem berechtigt, die Dienste der Psychotherapeutischen Beratungsstelle des Studierendenwerkes in Anspruch zu nehmen.

Die Rückzahlung des Studierendenwerkbeitrags bei einer Exmatrikulation ist nur auf schriftlichen Antrag beim Studierendenwerk Karlsruhe unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen möglich.

Studierendenschaftsbeitrag

Die Verfasste Studierendenschaft des KIT nimmt als eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und Gliedkörperschaft des KIT unbeschadet der Zuständigkeiten des KIT und des Studierendenwerks Karlsruhe Aufgaben nach §65 Abs. 2 LHG wahr. Um ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können, erhebt die Studierendenschaft gemäß §65a Abs. 5 Sätze 2 bis 5 LHG unter Berücksichtigung sozialer Belange von ihren Mitgliedern Beiträge nach Maßgabe dieser Beitragsordnung einen Beitrag von 12€.

Die Beitragspflicht gilt für alle immatrikulierten Studierenden, inklusive Doktorandinnen und Doktoranden. Der Beitragspflicht unterliegen auch beurlaubte Studierende, jedoch nicht befristet eingeschriebene Studierende.

Bei einer Exmatrikulation oder Rücknahme der Immatrikulation binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit wird der Studierendenschaftsbeitrag auf Antrag im Studierendenportal erstattet. Rückerstattungen für Gebühren bis einschließlich WS 2023/24 erfragen Sie bitte beim Studierendenservice.

Gasthörendegebühr

Die Gasthörendegebühr beträgt derzeit 75€.

Säumnisgebühren

Bitte beachten Sie, dass das KIT bei verspäteter Rückmeldung gem. §2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Gasthörer‐Studium und sonstige studienbezogene Dienstleistungen Säumnisgebühren in Höhe von 15€ erhebt.