Allgemeine Studiengebühren
Internationale Studierende, die zum Zwecke des Studiums von außerhalb der EU einreisen, müssen bei einer Neuimmatrikulation einen Eigenbeitrag in Höhe von 1.500€ pro Semester leisten. Für das Zweitstudium werden ab diesem Zeitpunkt bei einer Einschreibung jeweils 650€ pro Semester erhoben. Für Studierende, die gleichzeitig in zwei oder mehreren unterschiedlichen Studiengängen an derselben oder mehreren Hochschulen des Landes eingeschrieben sind (Parallelstudium), wird diese Gebührenpflicht mit Beginn des Semesters nach dem erfolgreichen Abschluss des ersten Studiengangs eintreten.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des International Students Office.
Verwaltungskostenbeitrag
Die Hochschulen erheben für ihre studentenbezogenen Verwaltungsleistungen von ihren Studierenden einen Beitrag in Höhe von 70€ pro Semester. Er betrifft die Ausgaben für die Einrichtungen, die zur Verwaltung und Betreuung der Studierenden vorgehalten werden, jedoch nicht unmittelbar dem Lehrbetrieb zuzurechnen sind.
Die geplante Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes sieht eine Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages von 70€ auf 80€ ab dem Sommersemester 2025 vor. Der Landtag wird darüber am 18. Dezember 2024 beschließen. Wird der Beschluss gefasst, wird ab dem kommenden Semester der höhere Beitrag berechnet.
Bei einer Exmatrikulation binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit wird der Verwaltungskostenbeitrag auf Antrag im Studierendenportal erstattet. Rückerstattungen für Gebühren bis einschließlich WS 2023/24 erfragen Sie bitte beim Studierendenservice.
Studierendenwerksbeitrag
Der Beitrag für das Studierendenwerk Karlsruhe beträgt derzeit 108,70€. Mit der Zahlung dieses Beitrages sind Studierende zugleich haftpflichtversichert; sie sind außerdem berechtigt, die Dienste der Psychotherapeutischen Beratungsstelle des Studierendenwerkes in Anspruch zu nehmen.
Die Rückzahlung des Studierendenwerkbeitrags bei einer Exmatrikulation ist nur auf schriftlichen Antrag beim Studierendenwerk Karlsruhe unter Einhaltung der vorgegebenen Fristen möglich.
Studierendenschaftsbeitrag
Die Verfasste Studierendenschaft des KIT nimmt als eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und Gliedkörperschaft des KIT unbeschadet der Zuständigkeiten des KIT und des Studierendenwerks Karlsruhe Aufgaben nach §65 Abs. 2 LHG wahr. Um ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können, erhebt die Studierendenschaft gemäß §65a Abs. 5 Sätze 2 bis 5 LHG unter Berücksichtigung sozialer Belange von ihren Mitgliedern Beiträge nach Maßgabe dieser Beitragsordnung einen Beitrag von 12€.
Die Beitragspflicht gilt für alle immatrikulierten Studierenden, inklusive Doktorandinnen und Doktoranden. Der Beitragspflicht unterliegen auch beurlaubte Studierende, jedoch nicht befristet eingeschriebene Studierende.
Bei einer Exmatrikulation oder Rücknahme der Immatrikulation binnen eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit wird der Studierendenschaftsbeitrag auf Antrag im Studierendenportal erstattet. Rückerstattungen für Gebühren bis einschließlich WS 2023/24 erfragen Sie bitte beim Studierendenservice.
Gasthörendegebühr
Die Gasthörendegebühr beträgt derzeit 75€.
Säumnisgebühren
Bitte beachten Sie, dass das KIT bei verspäteter Rückmeldung gem. §2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Gasthörer‐Studium und sonstige studienbezogene Dienstleistungen Säumnisgebühren in Höhe von 15€ erhebt.
Titel | Download | |
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Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) - §12 Verwaltungskostenbeitrag |
Titel | Stand | Download |
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2023 KIT 063 Beitragsordnung des Studierendenwerks Karlsruhe - Anstalt des öffentlichen Rechts - | 22.08.2023, veröffentlicht 11.09.2023 | |
2023 KIT 006 Beitragsordnung des Studierendenwerks Karlsruhe - Anstalt des öffentlichen Rechts - | 14.02.2023, veröffentlicht 15.02.2023 | |
2023 KIT 002 Beitragsordnung des Studierendenwerks Karlsruhe - Anstalt des öffentlichen Rechts - | 18.01.2023, veröffentlicht 19.01.2023 | |
2022 KIT 015 Berichtigung der Beitragsordnung des Studierendenwerks Karlsruhe - Anstalt des öffentlichen Rechts - | 24.03.2022, veröffentlicht 24.03.2022 | |
2022 KIT 003 Beitragsordnung des Studierendenwerks Karlsruhe - Anstalt des öffentlichen Rechts - | 31.01.2022, veröffentlicht 03.02.2022 |
Titel | Stand | Download |
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2024 KIT 022 Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Verfassten Studierendenschaft des Karlsruher Instituts für Technologe (KIT) | 29.04.2024, veröffentlicht 30.04.2024 | |
2023 KIT 069 Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Verfassten Studierendenschaft des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 29.09.2023, veröffentlicht 05.10.2023 | |
2021 KIT 053 Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Verfassten Studierendenschaft des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 27.07.2021. veröffentlicht 28.07.2021 | |
2020 KIT 023 Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Verfassten Studierendenschaft des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 17.07.2020, veröffentlicht 17.07.2020 | |
2014 KIT 028 Beitragsordnung der Verfassten Studierendenschaft des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 06.06.2014, veröffentlicht 06.06.2014 |
Titel | Stand | Download |
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2021 KIT 004 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) über die Erhebung von Gasthörer/-innengebühren und sonstigen studienbezogenen Dienstleistungen | 27.01.2021, veröffentlicht 27.01.2021 | |
2017 KIT 019 Satzung zur Änderung der Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) über die Erhebung von Gasthörer/ -innengebühren und sonstigen studienbezogenen Dienstleistungen | 02.03.2017, veröffentlicht 02.03.2017 | |
2015 KIT 081 Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) über die Erhebung von Gasthörer/-innengebühren und sonstigen studienbezogenen Dienstleistungen | 06.08.2015, veröffentlicht 06.08.2015 |