Im Hinblick auf eine Fortsetzung Ihres Studiums in einem Masterstudiengang des KIT oder im Fall eines Wechsels des Studiengangs und einen hierbei möglichst reibungslosen Übergang, bitten wir folgende Schritte zu beachten:

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1) Bewerbung

Falls Sie die Fortsetzung Ihres Studiums in einem Masterstudiengang anstreben, ist es erforderlich, dass Sie hierfür fristgerecht einen Antrag auf Zulassung (Bewerbung) einreichen. Eine Umschreibung in den Master kann nur auf Basis einer Bewerbung und Zulassung erfolgen. Eine automatische Umschreibung nach Abschluss des Bachelorstudiums ohne Antrag und Zulassung ist nicht möglich!

Wir empfehlen Ihnen, sich nur dann zu bewerben, wenn Sie Ihr Bachelorstudium bis zum Ende des laufenden Semesters und damit vor Aufnahme des Masterstudiums abschließen werden oder bereits abgeschlossen haben, da andernfalls ohnehin keine Einschreibung im Masterstudiengang erfolgen kann.

Bei einem Wechsel des Studiengangs ohne Abschluss muss ebenfalls eine Bewerbung für den neuen Studiengang eingereicht werden. Gleiches gilt, wenn Sie ein Parallelstudium anstreben, d.h. einen weiteren Studiengang aufnehmen möchten. In diesem Fall muss nach der Zulassung bei der Immatrikulation, die ebenfalls online beantragt werden kann, zusätzlich ein entsprechender Sonderantrag eingereicht werden. Der in Punkt 4 beschriebene Ablauf zur Exmatrikulation gilt in diesem Fall nicht.

Die Bewerbung führen Sie bitte mithilfe desBewerbungsportals durch. Hier empfehlen wir die Anmeldung mit dem KIT-Konto (Shibboleth), da so Ihre bereits bekannten personenbezogenen Stammdaten automatisch übernommen werden können. Dies gilt (noch) nicht für Leistungsdaten. Ihre Daten und Nachweise müssen fristgerecht über das Portal eingereicht werden. Die für Sie relevanten Fristen finden Sie im Internetangebot der Organisationseinheit Studium und Lehre unter Bewerbungsfristen.

Auch als Bewerber*in mit einem Bachelorabschluss oder Studienleistungen ohne Abschluss, der/die am KIT erzielt wurde*n, müssen Sie im Zuge der Bewerbung die erforderlichen Unterlagen selbst einreichen. Beispielhaft zu nennen sind hier Notenauszüge. Alles Weitere ergibt sich aus dem Bewerbungsprozess im Bewerbungsportal.

2) Studienplatz annehmen

Bitte lesen Sie Ihren Zulassungsbescheid sorgfältig durch!

Für Bewerbungen, die den Status „Zulassung beschieden“ erhalten haben, wird der Zulassungsbescheid ausschließlich im Bereich „Dokumente“ des Bewerbungsportals zur Verfügung gestellt und nicht auf dem Postweg verschickt. Der zeitnahe Abruf des Dokuments ist wichtig, um die im Bescheid genannten Fristen für die Immatrikulation nicht zu versäumen! Halten Sie die Frist nicht ein, erlischt die Zulassung und Sie müssen sich für das nächste Semester erneut bewerben. Können Sie bereits vor Ablauf der Frist absehen, dass im Bescheid genannte einzureichende Unterlagen nicht fristgerecht vorliegen werden, so beantragen Sie bitte schriftlich unter Nennung des von Ihnen nicht selbst zu vertretenden Grundes eine Verlängerung der Immatrikulationsfrist bei den Serviceplätzen. Eine Fristverlängerung ist nicht notwendig, wenn nur die Exmatrikulationsbescheinigung und der Nachweis über den endgültigen Bachelorabschluss fehlen. Der Antrag auf Exmatrikulation muss bis zu der im Zulassungsbescheid genannten Immatrikulationsfrist eingereicht werden und ersetzt die für die Immatrikulation geforderte Exmatrikulationsbescheinigung, die Sie zu diesem Zeitpunkt als noch immatrikulierte*r KIT Studierende*r nicht vorweisen können.

Aus dem Zulassungsbescheid geht hervor, welche Schritte für die Immatrikulation notwendig sind. Zunächst muss der Antrag auf Immatrikulation im Studierendenservice eingereicht werden. Zusätzlich müssen die im Zulassungsbescheid aufgeführten Unterlagen nachgereicht und die Zahlung des Semesterbeitrags vorgenommen werden (siehe Punkt 3 Rückmeldung in das Folgesemester).

Wir bitten um Verständnis, dass die Hochschule gem. Studentenkrankenversicherungs-Meldeverordnung dazu verpflichtet ist, vor einer Neueinschreibung erneut eine aktuelle Krankenkassenbescheinigung einzufordern.

Wir empfehlen Ihnen außerdem, für Ihre persönlichen Unterlagen eine Kopie des Bescheides aufzubewahren, da dieser wichtige Informationen enthält (z.B. bezüglich der ggf. zu erbringenden Auflagenprüfungen).

Häufig erfolgt eine Zulassung fürs Masterstudium unter dem Vorbehalt, dass der Bachelorabschluss innerhalb eines bestimmten Zeitraums nachgewiesen werden muss. Als Nachweis genügt eine der folgenden Unterlagen:

  • Titelführungsbescheinigung
  • Notenauszug aus dem der Abschluss hervorgeht, d.h. das "Gesamtkonto" muss den Status "bestanden" haben
  • 4,0 Bescheinigung des/der Prüfer*in (wenn die Abschlussarbeit die letzte Leistung ist und alle anderen Leistungen bereit sim Notenauszug verbucht sind)

Das Datum der letzten Leistung Ihres Bachelorstudiums darf den letzten Tag des aktuellen Semesters nicht überschreiten! Ansonsten erlischt die Zulassung!

Der Studierendenservice wird nicht automatisch über das Bestehen Ihrer letzten Leistung informiert. Zur Einhaltung der Frist für den Nachweis des Bachelorabschlusses sind Sie selbst verantwortlich. Halten Sie die Frist nicht ein, erlischt Ihre Zulassung! Auch diese Information finden Sie im Bescheid.

Ihre "Umschreibung" erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Nachweise fristgerecht erbracht wurden.

Eine Teilnahme an Prüfungen ist bis dahin nur über die Möglichkeit des Erbringens von Master-Vorzugsleistungen im Bachelor möglich. Diese Leistungen können nach Einschreibung im Master auf Antrag übertragen werden. Der Antrag auf Übertragungmuss innerhalb des ersten Semesters nach Einschreibung in den Master eingereicht werden.

3) Rückmeldung in das Folgesemester

Sofern Sie Ihr aktuelles Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht beendet  haben, empfehlen wir Ihnen zur Sicherung Ihres Studierendenstatus vorsorglich, sich fristgerecht über dasCampus Management Portal (Studierendenportal) nochmals in den aktuellen Studiengang zurückzumelden. Dies ist nur möglich, wenn zu diesem Zeitpunkt der Abschluss noch nicht vorliegt bzw. die Studienhöchstdauer noch nicht erreicht ist. Die Zulassungen können zum Teil erst nach Ablauf der Rückmeldefrist erteilt werden.

Eine erneute Zahlung des Semesterbeitrags gem. Gebührenbescheid der Zulassung,  ist im Fall einer bereits erfolgten Rückmeldung nicht erforderlich.

4) Neueinschreibung bzw. "Umschreibung"

  • Exmatrikulation aus dem aktuellen Studiengang: Mit der Beendigung  Ihres aktuellen Studiums ist „pro forma“ eine Exmatrikulation auf Antrag erforderlich. Hierfür müssen die im Antragsformularaufgeführten Entlastungsvermerke eingeholt werden. Bitte beachten Sie, dass bei einem Wechsel des Studienfaches auch ein Entlastungsvermerk der Institutsbibliothek benötigt wird. Da Sie im Fall einer Zulassung und nach Erbringung der erforderlichen Nachweise rückwirkend zum Semesterbeginn den Masterstatus erlangen, ist ein lückenloser Studierendenstatus gewährleistet. Durch die rechtlich erforderliche Durchführung der Exmatrikulation aus einem beendeten Studiengang  entstehen Ihnen keine Nachteile. Die Exmatrikulation sollte erst nach Erteilung der Zulassung beantragt werden.

    Falls Sie nach einem Bachelorabschluss nicht in einen Masterstudiengang am KIT eingeschrieben werden können oder wollen und bereits eine Rückmeldung durchgeführt haben, müssen Sie vor Ende des letzten Fachsemesters im Bachelor (31.3./30.9.) einen Antrag auf Exmatrikulation einreichen. Rückwirkend ist eine Exmatrikulation leider nicht möglich! Die Exmatrikulation kann sofort oder zum Ende des Semesters erfolgen.

  • Immatrikulationsstatus: Nach Annahme des Studienplatzes bzw. Beantragung der Immatrikulation und Vorlage aller benötigten Unterlagen sowie Zahlung des Semesterbeitrags werden Sie unter Beibehaltung der bisherigen Matrikelnummer in  den neuen Studiengang (z.B. konsekutiver Master) umgeschrieben. Ihre Bewerbung erhält den Status „Immatrikuliert“ im Bewerbungportal und Sie können im Bereich „Bescheinigungen“ des Studierendenportals wie gewohnt eine aktuelle Studienbescheinigung abrufen.

  • Studierendenausweis: Die Gültigkeit Ihrer KIT-Card bleibt nach der Umschreibung bestehen, sofern Sie das Studienfach nicht wechseln. Somit besteht keine Notwendigkeit, ein neues Passbild hochzuladen. Eine Verlängerung ist nach Umschreibung oder rechtzeitig vor Ablauf des auf dem Ausweis genannten Monats beimAusweisbüro möglich. Im Fall eines Fachwechsels benötigen Sie eine neue KIT-Card. Diese bekommen Sie im Ausweisbüro. Bringen Sie unbedingt Ihre alte Karte mit. Wenn sie keine alte Karte mehr besitzen, so drucken Sie sich eine Studienbescheinigung aus und legen diese zusammen mit Ihrem Ausweis vor. Sollten Sie Guthaben für die Mensa auf Ihrer alten Karte haben, so besteht dort die Möglichkeit dieses auf die neue Karte umzubuchen (nähere Informationen).