Rückmeldung
Sofern alle Studien- und Prüfungsleistungen bis Semesterbeginn (ab 01.10./01.04.) erbracht werden, ist unabhängig vom Eintreffen der Noten im Studierendenservice keine Rückmeldung in das Folgesemester mehr notwendig.
Bis die Zahlung den Studierendenservice erreicht und Ihrem Studierendenkonto zugewiesen werden konnte, vergeht ca. eine Woche. Vielleicht haben sich Bezahlung und Generierung des Mahnbriefes überschnitten. Kontrollieren Sie nach einigen Tagen die Rückmeldung imCampus Management Portal (Studierendenportal).
Liegt die Zahlung erst ein paar Tage zurück, handelt es sich wahrscheinlich um eine Überschneidung. Haben Sie vor längerer Zeit überwiesen, deutet es darauf hin, dass die Zahlung nicht Ihrem Studierendenkonto zugewiesen werden konnte (z.B. weil die Identifikationsnummer fehlte). In diesem Fall senden Sie bitte eine Kopie des Kontoauszuges oder des Überweisungsträgers an den Studierendenservice. Kontrollieren Sie imim Campus Management Portal (Studierendenportal), ob die Rückmeldung erfolgt ist.
Das weist auf einen prüfungsrechtlichen Hintergrund hin.
- Fristüberschreitung für die Orientierungsprüfung
- Fristüberschreitung für das gesamte Studium
- Endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung
Stellen Sie einen Antrag (zur Fristverlängerung oder ggf. Zweitwiederholung einer endgültig nicht bestandenen Prüfungsleistung) bei Ihrem Prüfungsausschuss und erfragen nach der Genehmigung mithilfe des Kontaktformulars den Verwendungszweck für die Überweisung des Semestersbeitrags. Sobald beides vorliegt, führt der Studierendenservice automatisch die Rückmeldung durch.
Exmatrikulation
Für eine ordnungsgemässe Exmatrikulation ist es notwendig einen Antrag auf Exmatrikulation(beinhaltet Laufzettel für Entlastungsvermerke verschiedener KIT-Einrichtungen) im Studierendenservice einzureichen. Sollten Sie nicht mehr persönlich in Karlsruhe vor Ort sein, können Sie auch jemanden bevollmächtigen, der das Verfahren für Sie durchführt.
Die Zeugnisausstellung ist bis zur ordnungsgemaessen Exmatrikulation gesperrt!
Zeugnisse
Grundsätzlich bedarf die Zeugnisausstellung mehrere Wochen, da der Dokumentensatz folgende Stationen durchlaufen muss:
- Übermittlung der gesamten Akte an die KIT-Fakultät zur inhaltlichen Überprüfung
- Dekan und Prüfungsausschussvorsitzender (evtl. von mehreren KIT-Fakultäten)
- Präsidium
Oftmals sind Verzögerungen dadurch bedingt, dass noch nicht alle Leistungen verbucht wurden. Dies betrifft insbesondere Noten für Abschlussarbeiten. Bitte klären Sie vor Kontaktaufnahme mit dem Studierendenservice, ob alle Leistungen durch die KIT-Fakultät bereits übermittelt wurden.
Transcript fürs Landeslehrerprüfungsamt
Bitte geben Sie alle dafür notwendigen Scheine mit Angabe der zugehörenden Modulnummer (ist vom ausstellenden Institut einzutragen) rechtzeitig beim Studierendenservice ab. Sobald die Scheine verbucht sind (kann ein paar Tage in Anspruch nehmen), bitte das entsprechende Transcript über das Campus Management Portal ausdrucken und zu einem mit dem/der Sachbearbeiter*in vereinbarten Termin mitbringen.
Namensänderungen
Externe Abschlussarbeiten
Bitte beachten Sie das Merkblatt Externe Abschlussarbeitder Dienstleistungseinheit Hochschulrecht und Akademische Angelegenheiten (nur aus KIT Netzwerk erreichbar).
Master Studium nach dem Bachelorabschluss am KIT
Für Bewerber*innen, die nahtlos an Ihren Bachelorstudiengang am KIT einen Masterstudiengang ebenfalls am KIT anschließen möchten, gibt es gesonderte Hinweise.