Abschlussart: Master of Science (M.Sc.)
Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)
Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte
Unterrichtssprache: Deutsch
Höheres Fachsemester: nein
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
1. Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 30. September für das Wintersemester, 31. März für das Sommersemester
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Studiengangsbeschreibung
Abschluss und Studiendauer
2 Jahre Regelstudienzeit bis zum Abschluss als Master of Science (M.Sc.); insgesamt müssen 120 Leistungspunkte (analog dem European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) erworben werden. Die individuelle Studiendauer kann von der Regelstudienzeit abweichen.
Studienaufbau
Im Masterstudiengang vertiefst du zunächst die im Bachelorstudium erworbenen Kenntnisse. Im Block „Erweiterte Grundlagen“ wird das für alle verbindliche Modul „Prozess- und Anlagentechnik“ sowie Wahlpflichtfächer aus Biotechnologie und Verfahrenstechnik (24 Leistungspunkte ECTS) absolviert. Im Technischen Ergänzungsfach (10 LP) kannst du aus dem breiten Modulangebot zu aktuellen Forschungsthemen der Fakultät wählen.
Im Vertiefungsstudium wählst du zwei von folgenden Vertiefungsrichtungen mit einem Umfang von jeweils 16 Leistungspunkten:
- Angewandte Rheologie
- Automatisierung und Systemverfahrenstechnik
- Biopharmazeutische Verfahrenstechnik
- Chemische Energieträger – Brennstofftechnologie
- Chemische Verfahrenstechnik
- Energieverfahrenstechnik
- Energy and Combustion Technology
- Entrepreneurship in der Verfahrenstechnik
- Gas – Partikel – Systeme
- Lebensmittelverfahrenstechnik
- Produktgestaltung
- Produktionstechnik zur stofflichen Nutzung Nachwachsender Rohstoffe
- Prozesse der Mechanischen Verfahrenstechnik
- Technische Biologie
- Technische Thermodynamik
- Thermische Verfahrenstechnik
- Umweltschutzverfahrenstechnik
- Verbrennungstechnologie
- Wassertechnologie
Teil des Studiengangs ist auch ein mindestens 3monatiges Industriepraktikum. Hinzu kommen Überfachliche Qualifikationen (2 LP) und die Masterarbeit mit 30 LP.
Qualifikationsziele
Bioingenieurwesen ist auf Verfahrenstechnik im Kontext einer industriellen, ingenieursgetriebenen Anwendung biologischer / biotechnologischer Prinzipien fokussiert. Dadurch unterscheidet es sich von den naturwissenschaftlichen Studiengängen, der Biotechnologie oder der molekularen Biotechnologie, die vor allem die Nutzbarmachung biologischer Prinzipien behandeln. Bioingenieurinnen und Bioingenieure leisten einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung interdisziplinärer Ansätze zur Schaffung einer energetisch und stofflich nachhaltigen, postfossilen Wirtschaft.
Im Masterstudium Bioingenieurwesen werden vertiefte und umfangreiche ingenieurwissenschaftliche sowie mathematische und naturwissenschaftliche Kenntnisse in Theorie und Praxis vermittelt, die es erlauben verfahrenstechnische Prinzipien auf biologische Stoffsysteme anzuwenden. Die Absolventinnen und Absolventen sollen so zu wissenschaftlicher Arbeit und verantwortlichem Handeln in Beruf und Gesellschaft befähigt werden.
Im Pflichtprogramm erwerben die Studierenden ein gegenüber dem Bachelorstudium wesentlich erweitertes methodisch qualifiziertes Grundlagenwissen, mit einem Hauptaugenmerk auf biotechnologische Verfahren und Prozesse, die eine industrielle Nutzbarmachung von biologischen Systemen umsetzen. Dieses Wissen wird exemplarisch in zwei frei zu wählenden Vertiefungsfächern weiterentwickelt. Eines dieser Vertiefungsfächer muss sich dezidiert mit Aspekten biotechnologischer Stoffsysteme befassen.
In der Masterarbeit erfolgt der Nachweis, dass die Absolventinnen und Absolventen ein Problem aus ihrem Fachgebiet selbstständig und in begrenzter Zeit mit wissenschaftlichen Methoden, die dem Stand der Forschung entsprechen, bearbeiten können. Das Berufspraktikum soll eine Anschauung berufspraktischer Tätigkeit auf Ingenieursniveau vermitteln.
Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, Probleme mit wissenschaftlichen Methoden zu analysieren und zu lösen, komplexe Problemstellungen zu abstrahieren und zu formulieren sowie neue Methoden, Prozesse und Produkte zu entwickeln. Sie können Wissen aus verschiedenen Bereichen kombinieren und sich systematisch in neue Aufgaben einarbeiten sowie auch die nichttechnischen Auswirkungen der Ingenieurtätigkeit reflektieren und in ihr Handeln verantwortungsbewusst einbeziehen.
Berufsperspektiven
Aufgrund der zunehmenden Verbreitung biologischer Materialien und Prozesse in Produktentwicklung und Herstellung haben Bioingenieur-Master in vielen Branchen gute Einstiegsmöglichkeiten. Neben den Sparten der 'weißen', 'roten' und 'grünen' Biotechnologie, die die Felder der biologisch-chemischen, medizinisch-pharmazeutischen sowie Agrar- und Lebensmittelindustrie abdecken, gibt es im Bereich Energie und auch im Elektroniksektor weitere Arbeitsfelder. Bei einem guten Masterabschluss hast du gute Chancen auf eine Promotion mit der Aussicht auf interessante Aufgaben in der Forschung. Wer sich mit einer eigenen Idee selbstständig machen will, findet am KIT Unterstützung.
Besonderheiten des Studiengangs
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung ist ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium einer anerkannten Hochschule in Bioingenieurwesen oder einem verwandten Studiengang. Es wird keine Mindestnote verlangt.
Obwohl keine Höchstzahl an Studienplätzen (NC) festgesetzt wurde, heißt dies nicht, dass alle Bewerberinnen und Bewerber einen Platz erhalten. Im vorausgegangenen Studium müssen bestimmte Studien- und Prüfungsleistungen in bestimmtem Umfang (LP bzw. Credit Points) erbracht worden sein, die in etwa denen des Bachelorstudiengangs Bioingenieurwesen am KIT entsprechen. Erwartet werden:
- mindestens 40 LP „Mathematische & Naturwissenschaftliche Grundlagen“
- mindestens 15 LP „Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen“
- mindestens 20 LP „Thermodynamik & Transportprozesse“
- mindestens 12 LP „Verfahrenstechnische Grundlagen“
- mindestens 20 LP im Fach „Biologie und Biotechnologie“
- eine Bachelorarbeit oder eine im Umfang vergleichbare selbstständige wissenschaftliche Arbeit im Umfang von mindestens 12 LP
Fehlen in maximal zwei dieser Bereiche insgesamt bis zu 15 LP, ist eine Zulassung unter der Auflage möglich, dass die fehlenden Leistungen innerhalb der ersten drei Mastersemester nachgeholt werden. Nähere Einzelheiten zur Bewerbung sind in der Zugangssatzung aufgeführt.
Deutschkenntnisse für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
Um ein deutschsprachiges Studium aufnehmen zu können, müssen ausländische Bewerberinnen und Bewerber entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen. Für die Bewerbung benötigst du mindestens Kenntnisse auf B1-Niveau. Alle Zertifikate werden akzeptiert, für die Bewerbung reicht aber bereits eine Teilnahmebescheinigung am B1-Kurs. Zur Einschreibung / Immatrikulation musst du die DSH2 oder eines der anerkannten Äquivalente vorlegen. Weitere Informationen erhältst du beimInternational Students Office.
Bewerbungsportal
Bewerbung für das 1. Fachsemester
öffnet am 01.12.2024.
Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester
öffnet am 01.12.2024.
Ansprechpersonen
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)
+49 721 608 - 44930Annette Hildinger ∂ kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Informationsmaterial
Modulhandbuch
Titel | Download |
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Modulhandbuch Bioingenieurwesen Master | PDF (deutsch) |
Öffentliche Sicht Bioingenieurwesen Master im Campus Management System | Link (deutsch) Link (englisch) |
Satzungen und Ordnungen
Titel | Stand | Download |
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2024 KIT 029 Satzung für den Zugang zu dem Masterstudiengang Bioingenieurwesen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 29.07.2024, veröffentlicht 29.07.2024 |
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2024 KIT 010 Dritte Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 27.02.2024, veröffentlicht 27.02.2024 | |
2023 KIT 015 Zweite Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 28.02.2023, veröffentlicht 28.02.2023 | |
2022 KIT 028 Satzung zur Änderung der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 28.04.2022, veröffentlicht 29.04.2022 | |
2021 KIT 065 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) | 22.10.2021, veröffentlicht 22.10.2021 |
Titel | Stand | Download |
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2014 KIT 019 Satzung zur Umsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich der Europäischen Region vom 11. April 1997 gemäß §§ 32 Abs. 2, 4 und 36a LHG in den Studien- und Prüfungsordnungen am KIT | 28.03.2014, veröffentlicht 28.03.2014 | |
2012 KIT 054 Studien- und Prüfungsordnung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für den Masterstudiengang Bioingenieurwesen | 27.09.2012, veröffentlicht 08.10.2012 | |
2011 KIT 014 Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe (TH) für den Masterstudiengang Bioingenieurwesen | 14.04.2011, veröffentlicht 28.04.2011 | |
72. Studien- und Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe (TH) für den Masterstudiengang Bioingenieurwesen | 18.08.2009 |
Vorlesungszeiten
WS 2024/25
21.10.2024 - 15.02.2025
SS 2025
22.04.2025 - 02.08.2025
WS 2025/26
27.10.2025 - 21.02.2026
SS 2026
20.04.2026 - 01.08.2026
WS 2026/27
26.10.2026 - 20.02.2027
SS 2027
19.04.2027 - 31.07.2027
WS 2027/28
25.10.2027 - 19.02.2027
SS 2028
18.04.2028 - 29.07.2028
Vorlesungen finden nicht statt:
- Vom 24.12. bis zum 06.01.
- in der Woche nach Pfingsten
- sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten