Abschlussart: Bachelor of Science (B.Sc.)

Regelstudienzeit: 6 Semester (Vollzeitstudium)

Leistungspunkte (ECTS): 180 Leistungspunkte

Unterrichtssprache: Deutsch

Zulassungsbeschränkung:
1. Fachsemester: ja / 156 Studienplätze
Höheres Fachsemester: ja
Studienbeginn:
1. Fachsemester: zum Wintersemester
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Bewerbungsfrist:
Deutsche oder EU-Staatsangehörige
1. Fachsemester: 15. Juli
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern
1. Fachsemester: 15. Juli
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester

Abschluss und Studiendauer

3 Jahre Regelstudienzeit bis zum Abschluss als Bachelor of Science (B.Sc.); insgesamt müssen 180 Leistungspunkte (analog dem European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) erworben werden. Die individuelle Studiendauer kann von der Regelstudienzeit abweichen.

Studienaufbau

"Mit wissenschaftlichen Methoden an der schöpferischen Gestaltung der Welt zu arbeiten – das ist unser Ziel als Karlsruher Fakultät für Architektur am KIT."

KIT-Fakultät für Architektur

Das Entwerfen, Gestalten und Konstruieren von Bauwerken sowie die Projektierung von Stadt- und Landschafträumen sind die zentralen Inhalte von Architektur und Städtebau. Für die Planung und Realisierung werden fundierte Fachkenntnisse und ein klares Urteilsvermögen über Raum und Kontext, Material und Konstruktion, Geschichte und Theorie, Einsatz und Auswirkungen, Management, Ökonomie und Nachhaltigkeit benötigt.

Inhaltlicher und methodischer Schwerpunkt des Architekturstudiums ist die Entwurfslehre. Diese wird in sogenannten Entwurfsstudios mit semesterweise wechselnden Themenschwerpunkten (Raum > Gefüge > Material > Kontext > Ordnung) vermittelt. Begleitet werden die Entwurfs- und Projektarbeiten von einem darauf abgestimmten Grundlagenangebot an künstlerischen, technischen, geschichtlichen und gesellschaftswissenschaftlichen Vorlesungen, Übungen und Seminaren.

In den letzten Semestern kannst du dir im Fach Vertiefung aus einem großen Angebot an Seminaren, Übungen und Seminarwochen-Kursen einen individuellen Studienplan zusammenstellen, der deinen Neigungen und Interessen entspricht.

Insgesamt gliedert sich das Studium in folgende Fächer:

  • Entwerfen
  • Integrales Entwerfen
  • Bautechnik
  • Theoretische und historische Grundlagen
  • Gestalten und Darstellen
  • Stadt- und Landschaftsplanung
  • Vertiefung
  • Überfachliche Qualifikation

Die KIT-Fakultät für Architektur bietet euch die Möglichkeit, diese Kompetenzen sowohl im verpflichtenden Internationalen Modul, als auch durch ein freiwilliges Auslandssemester an einer der Partneruniversitäten zu erwerben.

Das Absolvieren eines anschließenden Masterstudiums wird ausdrücklich empfohlen, da nach aktuellem Stand nur diejenigen in die Architektenkammern aufgenommen werden können, die ein mindestens vierjähriges fachbezogenes Studium absolviert haben. Informationen bietet die Bundesarchitektenkammer.

Praktikum

Die Studien- und Prüfungsordnung sieht kein verpflichtendes Praktikum vor. Auch ein bauhandwerkliches Praktikum ist nicht vonnöten. Es wird nachdrücklich empfohlen, während des Architekturstudiums ein zusammenhängendes sechsmonatiges Büropraktikum abzuleisten, welches geeignet ist, dem Studierenden eine Anschauung der berufspraktischen Tätigkeit eines Architekturschaffenden zu vermitteln. Dem sechsmonatigen Büropraktikum werden keine Leistungspunkte zugeordnet. Es geht nicht in die Gesamtnote ein.

Die Ausbildungsinhalte des Bachelorstudiengangs Architektur orientieren sich im Wesentlichen an den Richtlinien der Bundesarchitektenkammer und der internationalen Vereinigungen wie UIA und AESOP. Des Weiteren hat die Bundesstiftung Baukultur die gesellschaftlichen Anforderungen an den Berufsstand klar herausgearbeitet und in einem breiten diskursiven Prozess aktualisiert.

Die Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs Architektur haben einen Überblick über die verschiedenen System- und Komplexitätsebenen des Berufsbilds erworben und sind in der Lage, die Verknüpfungen zwischen den Teilgebieten der Architektur nachzuvollziehen.

Durch den sechs Semester dauernden Bachelorstudiengang haben sie die fachspezifische und wissenschaftliche Qualifikation für ein sich anschließendes Masterstudium in Architektur oder verwandten Studiengängen erlangt.

Gleichzeitig sind sie vorbereitet für eine Tätigkeit in den Berufsfeldern im Bereich der Architektur und der Stadt- und Landschaftsplanung. Der berufsqualifizierende Abschluss kann aber erst mit dem anschließenden Master erreicht werden, der zusammen mit einer zwei- bzw. dreijährigen Praxisphase die Bedingung für die Bauvorlageberechtigung und die Mitgliedschaft in der Architektenkammer ist.

Die Absolventinnen und Absolventen haben ein Bewusstsein und eine ausgeprägte Sensibilität für den nachhaltigen Umgang mit der Natur und Umwelt entwickelt und kennen die baukulturellen Herausforderungen, die damit verbunden sind.

Sie können wissenschaftliche und fachspezifische Erkenntnisse, wie eine zeitgemäße Architektur und Stadtplanung formuliert werden kann, kritisch bewerten und die Verbindung zum gesellschaftlichen Kontext herstellen. Sie sind in der Lage, in diesem Zusammenhang eine eigene, wenn auch noch nicht fundierte persönliche Haltung zu entwickeln.

Die Absolventinnen und Absolventen können die zentralen Begriffe der Fachsprache anwenden und haben eine erste Orientierung über die aktuellen Fragestellungen des Berufsstands und der Forschungslandschaft.

Sie haben ein solides und breites Grundlagenwissen in den verschiedenen Fachgebieten der Architektur gewonnen. Dazu gehört ein theoretisch künstlerisches Verständnis, technisch konstruktives Wissen, eine Sensibilität für den Kontext und eine bauhistorische und kunstgeschichtliche Bildung.

Die Absolventinnen und Absolventen haben gelernt selbstständig zu denken und zu handeln.

Sie sind mit den Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens vertraut und in der Lage, Probleme zu analysieren und Sachverhalte kritisch zu hinterfragen. Sie können komplexe räumliche Situationen vorstellungsmäßig durchdringen und in nachvollziehbarer, eindeutiger Art mit unterschiedlichen Werkzeugen wiedergeben.

Sie haben die Teamarbeit durch die dreijährige Arbeit in den sechs Entwurfsstudios erlernt. Dabei haben sie vielfältige Erfahrungen in unterschiedlichen Gruppenkonstellationen gesammelt.

Die Absolventinnen und Absolventenhaben das Erschließen von Informationsquellen geübt und können die Erkenntnisse gezielt und strukturiert nutzen.

Sie sind in der Lage, die daraus abgeleiteten Arbeitsergebnisse publikumsorientiert zu präsentieren und in einer verständlichen Form zu dokumentieren. Darüber hinaus sind sie imstande, ihre Studienergebnisse in einem Portfolio zusammentragen und in persönlicher Form aufzuarbeiten.

Auszug aus dem Diploma Supplement des Studiengangs

Der Beruf ist mit einem hohen Maß an Verantwortung verbunden. Als kulturelle und öffentliche Praxis ist die Architektur eng an gesellschaftliche, technologische und wirtschaftliche Entwicklungen gebunden. Durch die Vielfältigkeit der Disziplin werden sowohl Geistes-, Sozial- und Naturwissenschaften als auch Fächer der Technik und der Kunst vereint.

Der berufliche Aufgabenbereich umfasst daher die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Gebäuden und Gebäudegruppen, Innenräumen, Stadtteilen bis hin zu ganzen Siedlungsräumen. Das Berufsbild im Architekturbereich und in der Stadtplanung ist jedoch im Wandel. In den vergangenen Jahren sind zu den klassischen Aufgabengebieten eine ganze Reihe neuer Tätigkeitsfelder hinzugekommen. Insbesondere die Auseinandersetzung mit bereits bestehenden Bauwerken und Strukturen nimmt einen immer größeren Raum des Arbeitsspektrums ein.

Voraussetzung für eine selbstständige Tätigkeit in der Architektur und/oder in der Stadtplanung ist die Eintragung in eine der Architektenkammern. Hierfür ist der Abschluss eines Masterstudiums in Architektur erforderlich.

Tätigkeitsfelder sind hauptsächlich:

  • selbständig oder angestellt
  • in der Bauwirtschaft, bei Wohnungsbau- und Immobiliengesellschaften, in Beamtenpositionen bei Behörden, in der Hochschullehre und -forschung oder in freiberufliche gutachterlichen Tätigkeitsfeldern und/oder Sachverständigenbereichen
  • Architekturnahe Tätigkeitsfelder: Baubiologie, Bauforschung, Bauleitung, Bauklima, Bauphysik, Haustechnik, Kosten-/Landes-/Lichtplanung, Baurechts-/Schadensexpertise, Bausachverständige, Baumechanik, Denkmalpflege, Softwareentwicklung (z.B. CAD-Programme), Design, Energieplanung, Facility Management (Verwaltung/Bewirtschaftung von Gebäuden und Einrichtungen), Planungsmethodik, Projektentwicklung und -management, Umweltplanung
  • Alternative Berufsfelder: z.B. Bühnenbild, Journalismus, Politik, Vertriebsmanagement, Architekturfotografie

Weiterführende Informationen zum Berufsbild findet man bei den Architektenkammern.

Des Weiteren kann es mit einem guten Masterabschluss und wissenschaftlichen Ambitionen auch interessant sein, eine Promotion und eine anschließende Karriere an einer Universität oder Forschungseinrichtung anzustreben.

  • Das Bachelorstudium Architektur ist ein Projektstudium, in dem der Schwerpunkt in jedem Semester auf einem Entwurf liegt
  • Praxisorientierte Grundlagenvermittlung mit Exkursionen, Entwurfs- und Bauprojekten bis in den Maßstab 1:1
  • Zeichenarbeitsplätze für alle Studierenden im Bachelorstudium
  • Betreute Studienwerkstätten mit Geräteverleih
  • Eigener Studiengang Kunstgeschichte und daraus resultierendes zusätzliches Lehrangebot
  • Ein Praktikum ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen
  • Orientierungswoche und Mentoring-Programm zum Studienbeginn
  • Zahlreiche Möglichkeiten eines Auslandsstudiums

Deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber

Deutsche, EU-Staatsangehörige und ausländische Staatsangehörige mit deutscher Hochschulreife sind zum Studium am KIT berechtigt, wenn sie eine der folgenden Qualifikationen vorweisen können:

  1. Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  2. (einschlägige) Fachgebundene Hochschulreife (nicht Fachhochschulreife)
  3. Deltaprüfung der Universität Mannheim (für Inhaberinnen und Inhaber einer Fachhochschulreife)
  4. Eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. Technikerin und Techniker, Meisterin und Meister) oder eine Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte

Weitere Möglichkeiten siehe §58 Landeshochschulgesetz.

Voraussetzung für eine Immatrikulation ist weiterhin die Teilnahme an einem Studienorientierungstest (z.B. unter www.was-studiere-ich.de) oder einer studienorientierenden Beratung, z.B. durch die zentrale Studienberatung des KIT, gemäß §60 Landeshochschulgesetz.

Deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Schulabschluss müssen sich vom zuständigen Regierungspräsidium die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem deutschen Abitur bescheinigen lassen.

Alle Bewerberinnen und Bewerber

Zusätzlich müssen alle Bewerberinnen und Bewerber unabhängig von der Staatsangehörigkeit ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache nachweisen, die mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen. Die englischen Sprachkenntnisse können nachgewiesen werden durch international anerkannte Tests.

Der Nachweis der Englischkenntnisse entfällt für Bewerberinnen und Bewerber mit

  • einem Hochschulabschluss einer Hochschule mit Englisch als einziger Unterrichts- und Prüfungssprache
  • einem Abiturzeugnis, wobei die Fremdsprache über mindestens fünf Lernjahre unmittelbar bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden sein muss und die Abschluss- oder Durchschnittsnote der letzten zwei Lernjahre des Sprachunterrichts mindestens 5 Punkten entsprechen müssen

Nicht-EU-Staatsangehörige

Aus einigen Ländern ist das Schulabschlusszeugnis als direkte Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland anerkannt. In vielen Fällen muss aber zusätzlich zum Schulabschluss noch eine Hochschulaufnahmeprüfung und/oder ein erfolgreiches Studienjahr im Heimatland und/oder die deutsche Feststellungsprüfung mit gültigen Dokumenten nachgewiesen werden, um in Deutschland ein Bachelorstudium aufnehmen zu dürfen. Die länderspezifischen Regelungen kannst du in der Zulassungsdatenbank des DAAD oder auf der Seite Anabin (nur in deutscher Sprache) der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) nachlesen. Weitere Informationen erhältst du beim International Students Office.

Deutschkenntnisse für ausländische Bewerberinnen und Bewerber

Um ein deutschsprachiges Studium aufnehmen zu können, müssen ausländische Bewerberinnen und Bewerber entsprechende Sprachkenntnisse nachweisen. Für die Bewerbung benötigst du mindestens Kenntnisse auf B1-Niveau. Alle Zertifikate werden akzeptiert, für die Bewerbung reicht aber bereits eine Teilnahmebescheinigung am B1-Kurs. Zur Einschreibung / Immatrikulation musst du die DSH2 oder eines der anerkannten Äquivalente vorlegen. Weitere Informationen erhältst du beim International Students Office.

Auswahlverfahren für deutsche und EU-Staatsangehörige, Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer

Es stehen 156 Studienplätze zur Verfügung. Nach Abzug der Vorabquoten für Härtefälle (5%), Ausländerinnen und Ausländer (10%) und Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber (2%), werden 10% der Studienplätze an die Bewerberinnen und Bewerber mit der längsten Wartezeit vergeben. 90% der Studienplätze werden über ein Auswahlverfahren verteilt.

Das Auswahlverfahren basiert auf

  • den schulischen Leistungen
  • dem Ergebnis einer praxisbezogenen Aufgabe
  • eventuell vorhandenen Vorerfahrungen der Bewerberinnen und Bewerber

Aufgrund dieser Leistungen wird eine Rangfolge nach Punkten gebildet.

  1. Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (schulische Leistungen, Gewichtung 60%)
  2. Praxisbezogene Aufgabe (Gewichtung 30%): Zum Nachweis der fachspezifischen Eignung in Form von Skizzen, Zeichnungen, Fotos oder anderen Darstellungsweisen und einem kurzen Text zum Thema (300 - 400 Zeichen inkl. Leerzeichen), keine Originale, max. DIN A4, max. 5-10 Seiten. Bewertung der Auswahlkommission auf einer Skala von 0 bis 30 Punkten.
  3. Vorerfahrungen (Gewichtung 10%)

Falls vorhanden und nachgewiesen, können folgende Vorerfahrungen bewertet werden, sofern sie über die Eignung für das angestrebte Studium besonderen Aufschluss geben:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • praktische Tätigkeiten, z.B. Freiwilligendienste (max. 5 Punkte)
  • außerschulische Leistungen und Qualifikationen, z.B. Preise und Auszeichnungen (max. 5 Punkte)

Die Punkte aus a) bis c) werden addiert, die Summe kann 10 Punkte jedoch nicht überschreiten.

Die Aufgabenstellung findest du auf der Webseite der KIT-Fakultät für Architektur.

Die Ergebnisse der Auswahlverfahren der vergangenen Jahre findest du in der Broschüre Zulassungsergebnisse.

Detailierte Informationen zum Auswahlverfahren findest du in der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren des Studiengangs.

Auswahlverfahren für ausländische Bewerberinnen und Bewerber

Bitte beachte, dass für Staatsangehörige aus Drittstaaten (Nicht EU/EWR) ein anderes Auswahlverfahren gilt. Dieses Auswahlverfahren basiert auf der Hochschulzugangsberechtigung. Als Hochschulzugangsberechtigung können schulische Leistungen, eventuell bereits erbrachte Studienleistungen und / oder die Feststellungsprüfung zu Grunde gelegt werden.

Bewerbung für das 1. Fachsemester

 
Bewerbung für das Sommersemester
nicht möglich

Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester

 
Bewerbungsportal für das Sommersemester
öffnet am 01.12.2024.
MINT-Kolleg MINT-Kolleg

Das KIT bietet Angebote der Studienvorbereitung: Im MINT-Kolleg finden Studieninteressierte, Studienanfängerinnen und Studienanfänger Unterstützung in den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern.

Daneben bieten KIT-Fakultäten vor dem Studienstart im Rahmen der von den Fachschaften organisierten O-Phasen spezielle Vorkurse an, um dir den Einstieg zu erleichtern.

Das KIT unterstützt dich beim Start ins Studium mit vielen Angeboten für einen erfolgreichen Studienstart. Zahlreiche Orientierungsveranstaltungen und Mentoring-Programme an den KIT-Fakultäten helfen dir Anschluss zu finden, dich zu orientieren und bei Bedarf Unterstützung zu erhalten. Das zentrale Onlineportalstudienstart.kit.edu erleichtert dir die Suche nach den richtigen Angeboten, bündelt alle relevanten Informationen und enthält nützliche Hinweise für einen gelungenen Start ins Studium:

  • Beratungsstellen
  • Mentoringprogramme
  • Veranstaltungen
  • Workshops
  • zahlreiche Onlineinformationen
Carmen Reck
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)

+49 721 608 - 44930Carmen Reck does-not-exist.kit edu

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe

Studierendenservice

 

+49 721 608 - 82222

 

Kontakt für Studierende

Kontakt für Bewerber*innen

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe

 

Öffnungszeiten

International Students Office
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants

+49 721 608 - 44911

Kontaktformular

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe

Vorausgegangene Studien- und Prüfungsordnungen Architektur B.Sc.
Titel Stand Download
30.03.2023, veröffentlicht 30.03.2023

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07.12.2022, veröffentlicht 07.12.2022

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20.05.2022, veröffentlicht 20.05.2022

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28.03.2022, veröffentlicht 28.03.2022

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04.09.2020, veröffentlicht 04.09.2020

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31.07.2020, veröffentlicht 31.07.2020

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14.05.2019, veröffentlicht 14.05.2019

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27.07.2016, veröffentlicht 27.07.2016

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07.03.2016, veröffentlicht 07.03.2016

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28.03.2014, veröffentlicht 28.03.2014

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02.04.2012, veröffentlicht 17.04.2012

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23.07.2009

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WS 2024/25

21.10.2024 - 15.02.2025

SS 2025

22.04.2025 - 02.08.2025

WS 2025/26

27.10.2025 - 21.02.2026

SS 2026

20.04.2026 - 01.08.2026

WS 2026/27

26.10.2026 - 20.02.2027

SS 2027

19.04.2027 - 31.07.2027

WS 2027/28

25.10.2027 - 19.02.2027

SS 2028

18.04.2028 - 29.07.2028

Vorlesungen finden nicht statt:
  • Vom 24.12. bis zum 06.01.
  • in der Woche nach Pfingsten
  • sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten