Degree: Bachelor of Education (B.Ed.)

Regular program length: 6 semester (full-time program)

Credit points (ECTS): 180 credit points

Language of instruction: German

Limited capacity:
First semester: yes / 30 study places
Higher semester: no
Application possible for:
First semester: winter term
Higher semester: winter and summer term
Application deadline:
German and EU nationals
First semester: July 15
Higher semester: September 15 for winter term, March 15 for summer term
Non-EU nationals:
First semester: July 15
Higher semester: July 15 for winter term, January 15 for summer term

Abschluss und Studiendauer

3 Jahre Regelstudienzeit bis zum Abschluss als Bachelor of Education (B.Ed.); in Kombination mit den künstlerischen Fächern Kunst oder Musik an den Partnerhochschulen Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe (AdBK) und Hochschule für Musik Karlsruhe (HfM) erhöht sich die Regelstudienzeit auf 4 Jahre. Der Studiengang setzt sich aus zwei Teilstudiengängen (wissenschaftliche Hauptfächer) und dem Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium zusammen. Insgesamt müssen 180 Leistungspunkte (LP) (analog dem European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) erworben werden. Die individuelle Studiendauer kann von der Regelstudienzeit (6 bzw. 8 Semester) abweichen.

Studienaufbau

Der Teilstudiengang Sport kann mit folgenden Fächern kombiniert werden: Biologie, Chemie, Deutsch, Geographie, Informatik, Mathematik, Philosophie/Ethik und Physik. Auch die Kombination mit Kunst (AdBK) und Musik (HfM) ist möglich.

Du bewirbst dich immer auf zwei Teilstudiengänge / Hauptfächer parallel und bekommst die Zulassung in den Bachelor of Education nur, wenn eine Zulassung in beiden Hauptfächern erfolgt ist. Für Kunst und Musik ist eine separate Bewerbung an der jeweiligen Partnerhochschule notwendig. Bei Zulassung in beiden Hauptfächern erfolgt die Immatrikulation in das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium automatisch. Um eine Laufbahn als Lehrkraft einzuschlagen ist ein auf den Bachelor of Education folgender Master of Education notwendig.

Die quantitative Aufteilung der Leistungspunkte (LP) auf die unterschiedlichen Studienbereiche ergibt sich aus der folgenden Tabelle. Ein Leistungspunkt entspricht etwa 30 Arbeitsstunden.

Studienbereich Leistungspunkte (LP) im Bachelor
Erstes Fach: Fachwissenschaften 70
Erstes Fach: Fachdidaktik 8
Zweites Fach: Fachwissenschaften 70
Zweites Fach: Fachdidaktik 8
Bildungswissenschaften1 8
Orientierungspraktikum2 4
Bachelorarbeit3 12
Summe4 180

1 Die Informationen zu den Inhalten des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums findest du im Modulhandbuch (MHB).

2 Drei Wochen Orientierungspraktikum inkl. universitärer Vor- und Nachbereitung.

3 Die Bachelorarbeit kann in einem der beiden wissenschaftlichen Hauptfächer angefertigt werden. Bei der Kombination mit Kunst oder Musik muss die Bachelorarbeit im künstlerischen Teilstudiengang angefertigt werden.

4 Mit Musik oder Kunst als erstes Fach erhöht sich die Summe auf 240 LP, da Kunst und Musik laut Rahmenvorgaben des Landes Baden-Württemberg einen umfangreicheren Inhalt haben und das Studium dieser beiden Fächer bereits ein Jahr vor dem zweiten wissenschaftlichen Fach an der Partnerhochschule begonnen wird.

Der Teilstudiengang Sport besteht aus den folgenden Leistungen:
Modul Leistungspunkte (LP) im Bachelor
Bildung und Erziehung 6
Individuum und Gesellschaft 10
Bewegung und Training 11
Leistung und Gesundheit 9
Zielgruppen und Kontextspezifische Schulung 5
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz I 4
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz II 4
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz III 4
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz IV 4
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz V 4
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz VI 4
Sportwissenschaftliche Forschungsmethoden 5
Fachdidaktik I 4
Fachdidaktik II 4

The qualification profile for graduates with a Bachelor of Education degree can be found in the Anlage 2 der RahmenVO-KM (Annex 2 of the RahmenVO-KM) of 2015.

Nach dem universitären Abschluss der Lehramtsausbildung (Bachelor of Education und Master of Education) sowie dem darauf folgenden Vorbereitungsdienst kannst du an allgemeinbildenden Gymnasien sowie an Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen unterrichten. Als Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst musst du ein 4-wöchiges Sozial-, Betriebs- oder Vereinspraktikum je nach studiertem Fach nachweisen, dass möglichst schon während des Studiums absolviert werden sollte. Außerhalb der Schule bieten sich dir verschiedene Möglichkeiten beispielsweise in Stiftungen und Verbänden, in der Erwachsenenbildung, an Universitäten, Verlagen und Beratungsstellen. Auch eine Promotion ist möglich.

  • Vielfältige Fächerkombinationen

  • Zusätzlicher Praxisbezug durch Schüler- und Lehr-Lern-Labore

  • Vorbereitungs- und Unterstützungskurse im MINT-Kolleg

  • Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) als zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Lehramtsstudierende zu allen fächerübergreifenden Themen wie Schulpraxisphasen, Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium, Referendariat, Auslandsaufenthalten, Prüfungsrechtlichen Aspekten und sonstigen Anliegen

  • Lehramts-O-Phase und Mentoring@Lehramt-Programm durch das ZLB zur Erleichterung des Studieneinstiegs

  • Programm zur Reflexion der Berufswahl (KAiAC-T)

  • Forschungsorientierte Lehre

  • Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) als Schnittstelle zu an der Lehramtsausbildung beteiligten internen und externen Institutionen

Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Deutsche und Deutschen Gleichgestellte (d.h. EU/EWR-Staatsangehörige sowie Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige mit deutscher Hochschulreife) sind zum Studium am KIT berechtigt, wenn sie eine der folgenden Qualifikationen vorweisen können:

  1. Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  2. (einschlägige) Fachgebundene Hochschulreife (nicht Fachhochschulreife)
  3. Deltaprüfung der Universität Mannheim (für Inhaberinnen und Inhaber einer Fachhochschulreife)
  4. eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterin und Meister) oder Berufsausbildung, Berufserfahrung und Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte

Weitere Möglichkeiten siehe §58 Landeshochschulgesetz.
 
Bitte beachte: Deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Schulabschluss müssen sich vom zuständigen Regierungspräsidium die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses mit dem deutschen Abitur bescheinigen lassen.

Für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige mit ausländischem Schulabschluss (im Folgenden auch vereinfacht: Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige) gilt, dass aus einigen Ländern das Schulabschlusszeugnis als direkte Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland anerkannt ist. In vielen Fällen muss aber zusätzlich zum Schulabschluss noch eine Hochschulaufnahmeprüfung und/oder ein erfolgreiches Studienjahr im Heimatland und/oder die deutsche Feststellungsprüfung mit gültigen Dokumenten nachgewiesen werden, um in Deutschland ein Bachelorstudium aufnehmen zu dürfen. Die länderspezifischen Regelungen kannst du in der Zulassungsdatenbank des DAAD oder auf der Seite Anabin (nur in deutscher Sprache) der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) nachlesen. Weitere Informationen erhältst du beim International Students Office.

Sprachvoraussetzungen und -nachweise

Für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien benötigst du ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Deine Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.

Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

Als Nachweis für deine Deutschkenntnisse genügt deine Hochschulzugangsberechtigung (HZB),

  • wenn du diese an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben hast,
  • wenn sie aus einer der folgenden Regionen oder Staaten stammt:
    • Großherzogtum Luxemburg
    • deutschsprachige Gemeinschaft des Königreichs Belgien
    • Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache in der autonomen Provinz Bozen
    • deutschsprachige Schweiz
    • Österreich
  • oder wenn du Absolventin oder Absolvent einer bilingualen Sekundarschule bist und eine bilinguale Deutschprüfung abgelegt hast, wie z.B. das AbiBac oder das Gemischtsprachige International Baccalaureat (GIB).

Gegebenenfalls kann auch ein bereits vorhandener Bachelorabschluss als Deutschnachweis dienen. Bedingung dafür ist, dass du diesen nachweislich in einem Studiengang mit Deutsch als einziger und offizieller Unterrichts- und Prüfungssprache erworben hast.

Hast du deine Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben, musst du - unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit - einen gesonderten Sprachnachweis erbringen. Akzeptiert werden dabei ausschließlich

  • der bestandene „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung,
  • die bestandene DSH mit dem Gesamtergebnis DSH-2,
  • die bestandene TestDaF-Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck) oder
  • ein vergleichbares, anerkanntes Zertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse.

Um in Erfahrung zu bringen, welche weiteren anerkannten Zertifikate vom KIT als vergleichbar akzeptiert werden können, wendest du dich

Bitte beachte:
Sprachnachweise sind äußerst wichtige Bewerbungsunterlagen, die deine Immatrikulation verhindern können, wenn du sie nicht fristgerecht vorlegst. Kläre deshalb früh im Bewerbungsprozess, ob du die nötigen Sprachnachweise für deinen Studiengang hast und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem der oben genannten Sprachtests ein. Die Frist, innerhalb der du Sprachweise vorlegen musst, entspricht der Immatrikulationsfrist, die in deinem Zulassungsangebot genannt wird. In begründeten Fällen kannst du eine Verlängerung dieser Frist beantragen.

Weitere notwendige Voraussetzungen für die Immatrikulation

Zusätzlich musst du unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit am Lehrerorientierungstest („Career Counselling for Teachers“ (CCT)) gemäß §60 Landeshochschulgesetz teilnehmen, um dich immatrikulieren zu können. Voraussetzung für die Zulassung zum Lehramtsteilstudiengang Sport ist die erfolgreiche Teilnahme an der Sporteignungsprüfung. Eine Anmeldung ist bis 15. Mai online über das Institut für Sport und Sportwissenschaft erforderlich.

Auswahlverfahren für deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber

Es stehen 30 Studienplätze zur Verfügung. Nach Abzug der Vorabquoten für Härtefälle (5%), Ausländerinnen und Ausländer (10%) und Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber (2%), werden 10% der Studienplätze an die Bewerberinnen und Bewerber mit der längsten Wartezeit vergeben. 90% der Studienplätze werden über ein Auswahlverfahren verteilt.

Das Auswahlverfahren basiert überwiegend auf den schulischen Leistungen der Bewerberinnen und Bewerber. Aufgrund dieser Leistungen und sogenannter sonstiger Leistungen wird eine Rangfolge nach Punkten gebildet.

Berechnung der Auswahlpunkte:

  1. Summe der Punkte im Abiturzeugnis durch 56 bzw. 60 geteilt
    max. 15 Punkte
  2. sonstige Leistungen:
    • Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung in einem der folgenden Ausbildungsberufe: Krankengymnastik, Physiotherapie oder vergleichbare Berufe
    • Außerschulische sportliche Leistungen, insbesondere:
      • aktuelle Mitgliedschaft in einem Bundeskader
      • Platzierung 1 bis 6 bei nationalen oder internationalen Meisterschaften in den letzten drei Jahren
      • Lizenzstufe 3 oder 4 des DSB, vergleichbare Qualifikationen
      • aktuelle Mitgliedschaft im Landeskader
      • Platzierung 1 bis 6 bei Landesmeisterschaften in den letzten  drei Jahren
      • Lizenzstufe 1 oder 2 des DSB, vergleichbare Qualifikationen insbesondere Platzierung 1 bis 6 bei Meisterschaften auf Kreis- oder Bezirksebene bzw. Mannschaftszugehörigkeit auf Kreis- oder Bezirksebene
      • Tätigkeit in einem Sportverein oder einer vergleichbaren Einrichtung von insgesamt mindestens zweijähriger Dauer
    max. 15 Punkte

(Wert 1) x 2 + Wert 2 = insgesamt max. 45 Punkte

Die Ergebnisse der Auswahlverfahren der vergangenen Jahre findest du in der Broschüre Zulassungsergebnisse.

Detailierte Informationen zum Auswahlverfahren findest du in der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren des Studiengangs.

Auswahlverfahren für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU/EWR-Staaten

Bitte beachte, dass für Staatsangehörige aus Drittstaaten (Nicht EU/EWR) ein anderes Auswahlverfahren gilt. Dieses Auswahlverfahren basiert auf der Hochschulzugangsberechtigung. Als Hochschulzugangsberechtigung können schulische Leistungen, eventuell bereits erbrachte Studienleistungen und / oder die Feststellungsprüfung zu Grunde gelegt werden.

Voraussetzung für die Zulassung zum Sportstudium ist die erfolgreiche Teilnahme an der Sporteignungsprüfung. Anmeldung bis 15. Mai online über das Institut für Sport und Sportwisssenschaft.

Application for the 1st semester

 
Application portal for winter term
opens 15.05.2025.

Application for a higher semester

 
Application portal for winter term
opens 15.05.2025.
MINT-Kolleg MINT-Kolleg

Prepatory courses at KIT: The MINT-Kolleg offers prospective and first-year students support in natural science and technical subjects (STEM).

In addition, the KIT-Departments offer special preliminary courses before the start of the semester program during the "O-Phase" (orientation week).

The KIT offers support for all first-year students in order to have a successful start of their studies. Numerous orientation events and mentoring programs at the KIT-Departments help students to make friends, orientate themselves and find support where needed. The central online portalstudienstart.kit.edu is a first guide to all important offers, brings together all relevant information and contains helpful hints for a successful start of your studies:

  • advisory centers
  • mentoring programs
  • info sessions
  • workshops
  • extensive online information
Dr. Julia Misiewicz
Student advisor
Student advisory services (ZSB)

+49 721 608 - 44930Julia Misiewicz does-not-exist.kit edu

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe

Studierendenservice

 

+49 721 608 - 82222

 

Contacts for students

Contacts for applicants

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Studierendenservice
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe

 

Business hours

International Students Office
First point of contact for international applicants

+49 721 608 - 44911

Contact form

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe

Current studies and examination regulations Secondary School Teaching Degree B.Ed.
Titel Datum Download
26.02.2025, veröffentlicht 27.02.2025

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30.03.2023, veröffentlicht 30.03.2023

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20.05.2022, veröffentlicht 20.05.2022

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28.03.2022, veröffentlicht 28.03.2022

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24.09.2021, veröffentlicht 27.09.2021

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24.08.2021, veröffentlicht 30.08.2021

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04.09.2020, veröffentlicht 04.09.2020

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26.11.2019, veröffentlicht 26.11.2019

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28.02.2023, veröffentlicht 28.02.2023

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26.07.2022, veröffentlicht 26.07.2022

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10.05.2022, veröffentlicht 10.05.2022

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19.05.2021, veröffentlicht 19.05.2021

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30.09.2020, veröffentlicht 30.09.2020

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26.11.2019, veröffentlicht 26.11.2019

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Previous studies and examination regulations Secondary School Teaching Degree B.Ed.
Titel Stand Download
27.06.2019, veröffentlicht 27.06.2019

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29.03.2019, veröffentlicht 29.03.2019

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28.11.2018, veröffentlicht 28.11.2018

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23.07.2018, veröffentlicht 23.07.2018

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18.05.2017, veröffentlicht 18.05.2017

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04.10.2016, veröffentlicht 04.10.2016

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06.08.2015, veröffentlicht 06.08.2015

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WT 2024/25

10-21-2024 to 02-15-2025

ST 2025

04-22-2025 to 08-02-2025

WT 2025/26

10-27-2025 to 02-21-2026

ST 2026

04-20-2026 to 08-01-2026

WT 2026/27

10-26-2026 to 02-20-2027

ST 2027

04-19-2027 to 07-31-2027

WT 2027/28

10-25-2027 to 02-19-2028

ST 2028

04-18-2028 to 07-29-2028

Lectures will not take place:
  • From 12-24 to 01-06
  • the week after Pentecost
  • on all public holidays in the state of Baden-Wuerttemberg