Degree: Bachelor of Education (B.Ed.)
Regular program length: 6 semester (full-time program)
Credit points (ECTS): 180 credit points
Language of instruction: German
Higher semester: no
Higher semester: winter and summer term
First semester: July 15
Higher semester: September 15 for winter term, March 15 for summer term
First semester: July 15
Higher semester: July 15 for winter term, January 15 for summer term
Studiengangsbeschreibung
Abschluss und Studiendauer
3 Jahre Regelstudienzeit bis zum Abschluss als Bachelor of Education (B.Ed.); in Kombination mit den künstlerischen Fächern Kunst oder Musik an den Partnerhochschulen Staatliche Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe (AdBK) und Hochschule für Musik Karlsruhe (HfM) erhöht sich die Regelstudienzeit auf 4 Jahre. Der Studiengang setzt sich aus zwei Teilstudiengängen (wissenschaftliche Hauptfächer) und dem Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium zusammen. Insgesamt müssen 180 Leistungspunkte (LP) (analog dem European Credit Transfer and Accumulation System – ECTS) erworben werden. Die individuelle Studiendauer kann von der Regelstudienzeit (6 bzw. 8 Semester) abweichen.
Studienaufbau
Der Teilstudiengang Sport kann mit folgenden Fächern kombiniert werden: Biologie, Chemie, Deutsch, Geographie, Informatik, Mathematik, Philosophie/Ethik und Physik. Auch die Kombination mit Kunst (AdBK) und Musik (HfM) ist möglich.
Du bewirbst dich immer auf zwei Teilstudiengänge / Hauptfächer parallel und bekommst die Zulassung in den Bachelor of Education nur, wenn eine Zulassung in beiden Hauptfächern erfolgt ist. Für Kunst und Musik ist eine separate Bewerbung an der jeweiligen Partnerhochschule notwendig. Bei Zulassung in beiden Hauptfächern erfolgt die Immatrikulation in das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium automatisch. Um eine Laufbahn als Lehrkraft einzuschlagen ist ein auf den Bachelor of Education folgender Master of Education notwendig.
Die quantitative Aufteilung der Leistungspunkte (LP) auf die unterschiedlichen Studienbereiche ergibt sich aus der folgenden Tabelle. Ein Leistungspunkt entspricht etwa 30 Arbeitsstunden.
Studienbereich | Leistungspunkte (LP) im Bachelor |
Erstes Fach: Fachwissenschaften | 70 |
Erstes Fach: Fachdidaktik | 8 |
Zweites Fach: Fachwissenschaften | 70 |
Zweites Fach: Fachdidaktik | 8 |
Bildungswissenschaften1 | 8 |
Orientierungspraktikum2 | 4 |
Bachelorarbeit3 | 12 |
Summe4 | 180 |
1 Die Informationen zu den Inhalten des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums findest du im Modulhandbuch (MHB).
2 Drei Wochen Orientierungspraktikum inkl. universitärer Vor- und Nachbereitung.
3 Die Bachelorarbeit kann in einem der beiden wissenschaftlichen Hauptfächer angefertigt werden. Bei der Kombination mit Kunst oder Musik muss die Bachelorarbeit im künstlerischen Teilstudiengang angefertigt werden.
4 Mit Musik oder Kunst als erstes Fach erhöht sich die Summe auf 240 LP, da Kunst und Musik laut Rahmenvorgaben des Landes Baden-Württemberg einen umfangreicheren Inhalt haben und das Studium dieser beiden Fächer bereits ein Jahr vor dem zweiten wissenschaftlichen Fach an der Partnerhochschule begonnen wird.
Der Teilstudiengang Sport besteht aus den folgenden Leistungen:
Modul | Leistungspunkte (LP) im Bachelor |
Bildung und Erziehung | 6 |
Individuum und Gesellschaft | 10 |
Bewegung und Training | 11 |
Leistung und Gesundheit | 9 |
Zielgruppen und Kontextspezifische Schulung | 5 |
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz I | 4 |
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz II | 4 |
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz III | 4 |
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz IV | 4 |
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz V | 4 |
Lehr- und Eigenrealisationskompetenz VI | 4 |
Sportwissenschaftliche Forschungsmethoden | 5 |
Fachdidaktik I | 4 |
Fachdidaktik II | 4 |
Qualification profile of the graduate
The qualification profile for graduates with a Bachelor of Education degree can be found in the Anlage 2 der RahmenVO-KM (Annex 2 of the RahmenVO-KM) of 2015.
Berufsperspektiven
Nach dem universitären Abschluss der Lehramtsausbildung (Bachelor of Education und Master of Education) sowie dem darauf folgenden Vorbereitungsdienst kannst du an allgemeinbildenden Gymnasien sowie an Gemeinschaftsschulen und beruflichen Schulen unterrichten. Als Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst musst du ein 4-wöchiges Sozial-, Betriebs- oder Vereinspraktikum je nach studiertem Fach nachweisen, dass möglichst schon während des Studiums absolviert werden sollte. Außerhalb der Schule bieten sich dir verschiedene Möglichkeiten beispielsweise in Stiftungen und Verbänden, in der Erwachsenenbildung, an Universitäten, Verlagen und Beratungsstellen. Auch eine Promotion ist möglich.
Besonderheiten des Studiengangs
-
Vielfältige Fächerkombinationen
-
Zusätzlicher Praxisbezug durch Schüler- und Lehr-Lern-Labore
-
Vorbereitungs- und Unterstützungskurse im MINT-Kolleg
-
Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) als zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Lehramtsstudierende zu allen fächerübergreifenden Themen wie Schulpraxisphasen, Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium, Referendariat, Auslandsaufenthalten, Prüfungsrechtlichen Aspekten und sonstigen Anliegen
-
Lehramts-O-Phase und Mentoring@Lehramt-Programm durch das ZLB zur Erleichterung des Studieneinstiegs
-
Programm zur Reflexion der Berufswahl (KAiAC-T)
-
Forschungsorientierte Lehre
-
Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) als Schnittstelle zu an der Lehramtsausbildung beteiligten internen und externen Institutionen
Admission requirements
Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Deutsche und Deutschen Gleichgestellte (d.h. EU/EWR-Staatsangehörige sowie Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige mit deutscher Hochschulreife) sind zum Studium am KIT berechtigt, wenn sie eine der folgenden Qualifikationen vorweisen können:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- (einschlägige) Fachgebundene Hochschulreife (nicht Fachhochschulreife)
- Deltaprüfung der Universität Mannheim (für Inhaberinnen und Inhaber einer Fachhochschulreife)
- eine anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildung (z.B. Meisterin und Meister) oder Berufsausbildung, Berufserfahrung und Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte
Weitere Möglichkeiten siehe §58 Landeshochschulgesetz.
Bitte beachte: Deutsche Staatsangehörige mit ausländischem Schulabschluss müssen sich vom zuständigen Regierungspräsidium die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses mit dem deutschen Abitur bescheinigen lassen.
Für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige mit ausländischem Schulabschluss (im Folgenden auch vereinfacht: Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige) gilt, dass aus einigen Ländern das Schulabschlusszeugnis als direkte Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland anerkannt ist. In vielen Fällen muss aber zusätzlich zum Schulabschluss noch eine Hochschulaufnahmeprüfung und/oder ein erfolgreiches Studienjahr im Heimatland und/oder die deutsche Feststellungsprüfung mit gültigen Dokumenten nachgewiesen werden, um in Deutschland ein Bachelorstudium aufnehmen zu dürfen. Die länderspezifischen Regelungen kannst du in der Zulassungsdatenbank des DAAD oder auf der Seite Anabin (nur in deutscher Sprache) der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) nachlesen. Weitere Informationen erhältst du beim International Students Office.
Sprachvoraussetzungen und -nachweise
Für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien benötigst du ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Deine Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
Als Nachweis für deine Deutschkenntnisse genügt deine Hochschulzugangsberechtigung (HZB),
- wenn du diese an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben hast,
- wenn sie aus einer der folgenden Regionen oder Staaten stammt:
- Großherzogtum Luxemburg
- deutschsprachige Gemeinschaft des Königreichs Belgien
- Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache in der autonomen Provinz Bozen
- deutschsprachige Schweiz
- Österreich
- oder wenn du Absolventin oder Absolvent einer bilingualen Sekundarschule bist und eine bilinguale Deutschprüfung abgelegt hast, wie z.B. das AbiBac oder das Gemischtsprachige International Baccalaureat (GIB).
Gegebenenfalls kann auch ein bereits vorhandener Bachelorabschluss als Deutschnachweis dienen. Bedingung dafür ist, dass du diesen nachweislich in einem Studiengang mit Deutsch als einziger und offizieller Unterrichts- und Prüfungssprache erworben hast.
Hast du deine Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben, musst du - unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit - einen gesonderten Sprachnachweis erbringen. Akzeptiert werden dabei ausschließlich
- der bestandene „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung,
- die bestandene DSH mit dem Gesamtergebnis DSH-2,
- die bestandene TestDaF-Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck) oder
- ein vergleichbares, anerkanntes Zertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse.
Um in Erfahrung zu bringen, welche weiteren anerkannten Zertifikate vom KIT als vergleichbar akzeptiert werden können, wendest du dich
- als deutsche oder Deutschen gleichgestellte Bewerberin oder Bewerber an den Studierendenservice
- als Bewerberin oder Bewerber mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit an das International Students Office
Bitte beachte:
Sprachnachweise sind äußerst wichtige Bewerbungsunterlagen, die deine Immatrikulation verhindern können, wenn du sie nicht fristgerecht vorlegst. Kläre deshalb früh im Bewerbungsprozess, ob du die nötigen Sprachnachweise für deinen Studiengang hast und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem der oben genannten Sprachtests ein. Die Frist, innerhalb der du Sprachweise vorlegen musst, entspricht der Immatrikulationsfrist, die in deinem Zulassungsangebot genannt wird. In begründeten Fällen kannst du eine Verlängerung dieser Frist beantragen.
Weitere notwendige Voraussetzungen für die Immatrikulation
Zusätzlich musst du unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit am Lehrerorientierungstest („Career Counselling for Teachers“ (CCT)) gemäß §60 Landeshochschulgesetz teilnehmen, um dich immatrikulieren zu können. Voraussetzung für die Zulassung zum Lehramtsteilstudiengang Sport ist die erfolgreiche Teilnahme an der Sporteignungsprüfung. Eine Anmeldung ist bis 15. Mai online über das Institut für Sport und Sportwissenschaft erforderlich.
Auswahlverfahren
Auswahlverfahren für deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber
Es stehen 30 Studienplätze zur Verfügung. Nach Abzug der Vorabquoten für Härtefälle (5%), Ausländerinnen und Ausländer (10%) und Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber (2%), werden 10% der Studienplätze an die Bewerberinnen und Bewerber mit der längsten Wartezeit vergeben. 90% der Studienplätze werden über ein Auswahlverfahren verteilt.
Das Auswahlverfahren basiert überwiegend auf den schulischen Leistungen der Bewerberinnen und Bewerber. Aufgrund dieser Leistungen und sogenannter sonstiger Leistungen wird eine Rangfolge nach Punkten gebildet.
Berechnung der Auswahlpunkte:
- Summe der Punkte im Abiturzeugnis durch 56 bzw. 60 geteilt
max. 15 Punkte
- sonstige Leistungen:
- Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung in einem der folgenden Ausbildungsberufe: Krankengymnastik, Physiotherapie oder vergleichbare Berufe
- Außerschulische sportliche Leistungen, insbesondere:
- aktuelle Mitgliedschaft in einem Bundeskader
- Platzierung 1 bis 6 bei nationalen oder internationalen Meisterschaften in den letzten drei Jahren
- Lizenzstufe 3 oder 4 des DSB, vergleichbare Qualifikationen
- aktuelle Mitgliedschaft im Landeskader
- Platzierung 1 bis 6 bei Landesmeisterschaften in den letzten drei Jahren
- Lizenzstufe 1 oder 2 des DSB, vergleichbare Qualifikationen insbesondere Platzierung 1 bis 6 bei Meisterschaften auf Kreis- oder Bezirksebene bzw. Mannschaftszugehörigkeit auf Kreis- oder Bezirksebene
- Tätigkeit in einem Sportverein oder einer vergleichbaren Einrichtung von insgesamt mindestens zweijähriger Dauer
max. 15 Punkte
(Wert 1) x 2 + Wert 2 = insgesamt max. 45 Punkte
Die Ergebnisse der Auswahlverfahren der vergangenen Jahre findest du in der Broschüre Zulassungsergebnisse.
Detailierte Informationen zum Auswahlverfahren findest du in der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren des Studiengangs.
Auswahlverfahren für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU/EWR-Staaten
Bitte beachte, dass für Staatsangehörige aus Drittstaaten (Nicht EU/EWR) ein anderes Auswahlverfahren gilt. Dieses Auswahlverfahren basiert auf der Hochschulzugangsberechtigung. Als Hochschulzugangsberechtigung können schulische Leistungen, eventuell bereits erbrachte Studienleistungen und / oder die Feststellungsprüfung zu Grunde gelegt werden.
Sporteingangspruefung (sports aptitude test)
Voraussetzung für die Zulassung zum Sportstudium ist die erfolgreiche Teilnahme an der Sporteignungsprüfung. Anmeldung bis 15. Mai online über das Institut für Sport und Sportwisssenschaft.
Application portal
Application for the 1st semester
opens 15.05.2025.
Application for a higher semester
opens 15.05.2025.
Study preparation
Prepatory courses at KIT: The MINT-Kolleg offers prospective and first-year students support in natural science and technical subjects (STEM).
In addition, the KIT-Departments offer special preliminary courses before the start of the semester program during the "O-Phase" (orientation week).
Support during your start at KIT
The KIT offers support for all first-year students in order to have a successful start of their studies. Numerous orientation events and mentoring programs at the KIT-Departments help students to make friends, orientate themselves and find support where needed. The central online portalstudienstart.kit.edu is a first guide to all important offers, brings together all relevant information and contains helpful hints for a successful start of your studies:
- advisory centers
- mentoring programs
- info sessions
- workshops
- extensive online information
Contacts
Student advisor
Student advisory services (ZSB)
+49 721 608 - 44930
Julia Misiewicz ∂does-not-exist.kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Studierendenservice
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Printed matter
Module handbook
Statutes and regulations
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2024 KIT 012 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Bachelorstudiengang Sportwissenschaft und den Teilstudiengang Sport für den Bachelorstudiengang an Gym. | 27.02.2024, veröffentlicht 27.02.2024 | |
2021 KIT 042 Satzung zur Änderung der Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Bachelorstudiengang Sportwissenschaft und den Teilstudiengang Sport für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gym. | 08.07.2021, veröffentlicht 12.07.2021 | |
2015 KIT 010 Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) für das hochschuleigene Auswahlverfahren in dem Bachelorstudiengang Sportwissenschaft und den Teilstudiengang Sport für den Bachelorstudiengang Lehramt an Gymnasien | 19.02.2015, veröffentlicht 19.02.2015 |
Teaching calendar
WT 2024/25
10-21-2024 to 02-15-2025
ST 2025
04-22-2025 to 08-02-2025
WT 2025/26
10-27-2025 to 02-21-2026
ST 2026
04-20-2026 to 08-01-2026
WT 2026/27
10-26-2026 to 02-20-2027
ST 2027
04-19-2027 to 07-31-2027
WT 2027/28
10-25-2027 to 02-19-2028
ST 2028
04-18-2028 to 07-29-2028
Lectures will not take place:
- From 12-24 to 01-06
- the week after Pentecost
- on all public holidays in the state of Baden-Wuerttemberg