Abschlussart: Master of Science (M.Sc.)

Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)

Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte

Unterrichtssprache: Englisch

Zulassungsbeschränkung:
1. Fachsemester: ja
Höheres Fachsemester: nein
Studienbeginn:
1. Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
Bewerbungsfrist:
Deutsche oder EU-Staatsangehörige
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: neuer Studiengang, Bewerbung erst ab WS 25/26 möglich
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: neuer Studiengang, Bewerbung erst ab WS 25/26 möglich

Studienaufbau

Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums erfordert insgesamt 120 Leistungspunkte. Das Studium muss spätestens Ende des 6.  Fachsemesters abgeschlossen sein.

Charakteristisch für das Masterstudium ist, dass keine Pflichtveranstaltungen existieren, sondern im gesamten Studium ein hohes Maß an Wahlfreiheit besteht. Die Module des Masterstudiengangs sind Stammmodule, vertiefende Module, Ergänzungsfachmodule und überfachliche Module (Schlüsselqualifikationen). Alle Stammmodule und vertiefenden Module können entweder einem Vertiefungsfach oder dem Wahlfach zugeordnet werden. Zu den vertiefenden Modulen zählen alle weiterführenden Veranstaltungen der Fakultät für Informatik. Hierzu gehören auch Seminare und Praktika.

Es werden zwei Vertiefungsfächer gewählt. Vertiefungsfächer können sein:

  • Theoretische Grundlagen
  • Algorithmentechnik
  • Kryptographie und Sicherheit
  • Systemarchitektur
  • Parallelverarbeitung
  • Entwurf eingebetteter Systeme und Rechnerarchitekturen
  • Telematik
  • Robotik und Automation
  • Anthropomatik und Kognitive Systeme

Stammmodule vermitteln erweiterte Grundlagen aus sehr spezifischen Bereichen der Informatik. 4 Stammmodule müssen belegt werden. Folgende Stammmodule stehen zur Wahl:

  • Algorithmen II
  • Computergrafik
  • Formale Systeme
  • Fortgeschrittene künstliche Intelligenz
  • Mensch-Maschine Interaktion
  • Rechnerstrukturen
  • Robotik I – Einführung in die Robotik
  • IT-Sicherheit
  • Softwaretechnik II
  • Telematik

Das Ergänzungsfach bereitet dich bestmöglich auf eine mögliche beruflich Anwendung vor, indem du dir Wissen aus einem Fachbereich außerhalb der Informatik aneignest. Mögliche Ergänzungsfächer sind: Mathematics, Electrical Engineering and Information Technology, Business Economics, Economics, Biologically Inspired Robotics.

Mit dem Abschluss des englischsprachigen Masterstudiums der Schlüsselwissenschaft Informatik bist du auf dem Arbeitsmarkt international flexibel einsetzbar. Während des Masterstudiums erwirbst du ausgeprägte analytische Fähigkeiten und eine sehr strukturierte Herangehensweise an komplexe Fragestellungen. Die Kenntnisse, die du im Studium erwirbst, stellen ein breites Fundament dar, um in vielfältigen Fachgebieten und Branchen tätig zu werden – in der Industrie ebenso wie im Dienstleistungssektor. Auch in der (interdisziplinären) Forschung oder in den Führungsetagen nationaler und internationaler Unternehmen bist du mit deinem Masterabschluss oder einer Promotion gefragt. Mit dem Erwerb eines der insgesamt neun angebotenen Masterprofilen kannst du deine Spezialisierung unterstreichen und damit für Unternehmen aus dem Hightech-Bereich noch attraktiver werden. Du verfügst über hochkarätiges Fachwissen in hochaktuellen Themen wie autonomes Fahren, Künstliche Intelligenz, Robotik, IT-Sicherheit, Big Data, u. v. m. Nicht zuletzt kannst du dich mit einer kreativen Geschäftsidee selbständig machen. Das KIT unterstützt dich dabei.

  • Studieninhalte nahezu frei aus Vielzahl forschungsorientierter Veranstaltungen wählbar
  • Variable Fachgrößen ermöglichen individuell Konzentration auf Vertiefungen oder breit aufgestelltes Studium
  • Ergänzungsfachmodule als Basis für eine berufliche Anwendung
  • Masterarbeit an anderer Fakultät oder in Kooperation mit Unternehmen möglich
  • Zertifikate aus verschiedenen Studienprofilen möglich
  • Verschiedene Doppelabschlüsse mit Universitäten im Ausland
  • KIT-Gründerschmiede: auf dem Weg in die Selbständigkeit
  • Career Service: auf dem Weg in die Berufstätigkeit
  • Einbindung in Universitätsverbund EUCOR

Zugangsvoraussetzungen

  • Ein bestandener Bachelorabschluss oder mindestens gleichwertiger Abschluss in dem Bachelorstudiengang Informatik oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie oder Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert sein.
  • Mindestleistungen in folgenden Bereichen
    • Theoretische Informatik: 15 Leistungspunkte
    • Praktische Informatik: 30 Leistungspunkte
    • Technische Informatik: 8 Leistungspunkte
    • Mathematik: 25 Leistungspunkte
  • Sind die o.a. Voraussetzungen nicht erfüllt, kann man dennoch in den Masterstudiengang Informatik immatrikuliert werden, sofern man erfolgreich an einem Eignungsgespräch teilnimmt.
    Die nachgewiesenen Kenntnisse und Leistungen dürfen dabei folgende Maßgaben in drei der vier genannten Bereiche nicht unterschreiten:
    • Theoretische Informatik: 15 Leistungspunkte
    • Praktische Informatik: 20 Leistungspunkte
    • Technische Informatik: 6 Leistungspunkte
    • Mathematik: 20 Leistungspunkte
    Das Auswahlgespräch kann in Ausnahmefälle und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Online-Slots online (Zoom) durchgeführt werden.

Die Zuordnung der Module zu den o.g. Fachbereichen erfolgt grundsätzlich durch die Auswahlkommission. Wenn du in Bezug auf das Nachholen von Leistungen Beratung brauchst, wende dich an die Zentrale Studienberatung (ZSB) des KIT.

Sprachkenntnisse

Nachweis von ausreichenden Kenntnissen der englischen Sprache auf mindestens Niveau B2, beispielsweise durch einen der folgenden international anerkannten Tests:

  • Test of English as Foreign Language (TOEFL) mit mindestens 90 Punkten im internet-based TOEFL Test
  • IELTS mit einem Gesamtergebnis von mindestens 6.5 und keiner Section unter 5.5
  • University of Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) oder University of Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE)
  • UNIcert mindestens Stufe II

Der Nachweis der Englischkenntnisse entfällt für Bewerberinnen und Bewerber mit

  • einem Hochschulabschluss einer Hochschule mit Englisch als einziger Unterrichts- und Prüfungssprache
  • einem Abiturzeugnis, wobei die Fremdsprache über mindestens fünf Lernjahre unmittelbar bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, belegt worden sein muss und die Abschluss- oder Durchschnittsnote der letzten zwei Lernjahre mind. der deutschen Note 4 bzw. mind. 5 Punkten entsprechen muss

Der Nachweis muss spätestens bis Vorlesungsbeginn erbracht werden.

Dr. Regine Endsuleit
Leitung, Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)

+49 721 608 - 44930Endsuleit does-not-exist.kit edu

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe

Studierendenservice

 

+49 721 608 - 82222

 

Kontakt für Studierende

Kontakt für Bewerber*innen

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe

 

Öffnungszeiten

International Students Office
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants

+49 721 608 - 44911

Kontaktformular

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe

WS 2024/25

21.10.2024 - 15.02.2025

SS 2025

22.04.2025 - 02.08.2025

WS 2025/26

27.10.2025 - 21.02.2026

SS 2026

20.04.2026 - 01.08.2026

WS 2026/27

26.10.2026 - 20.02.2027

SS 2027

19.04.2027 - 31.07.2027

WS 2027/28

25.10.2027 - 19.02.2027

SS 2028

18.04.2028 - 29.07.2028

Vorlesungen finden nicht statt:
  • Vom 24.12. bis zum 06.01.
  • in der Woche nach Pfingsten
  • sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten