Das KIT beachtet die Situation von Studierenden in besonderen Lebenslagen. Das KIT ist sich seiner Verantwortung bewusst, die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern umzusetzen sowie die Belange von Studierenden in besonderen Lebenslagen zu berücksichtigen.

Ziel ist es

  • jegliche Diskriminierung zu vermeiden und Chancengleichheit, Inklusion und Heterogenität im Sinne eines Anspruchs auf die gerechte Verteilung von Bildungschancen konstruktiv zu fördern.
  • individuelle Lebenslagen im Sinne der Studieninteressierten, der Studienbewerber*innen sowie der Studierenden zu berücksichtigen. Dabei soll gewährleistet werden, dass innerhalb eines differenzierten Beratungsangebotes am KIT klare und transparente Zuständigkeiten und Prozesse beschrieben werden.
  • im Rahmen der hochschulrechtlichen Vorgaben auf individuelle Problemlagen reagieren zu können und formale Verfahren pragmatisch und flexibel zu handhaben.

Chancengleichheit bereits vor dem Studium umsetzen

Verein­barkeit von Studium und Familie
Studien­beratungBei der Zentralen Studienberatung (ZSB) erhalten Sie allgemeine Informationen zum Studium in besonderen Lebenslagen zum Beispiel zum Studium mit Kind. Hierzu gehören allgemeine Informationen zur formalen Organisation, zum Studienablauf sowie zum Umgang mit Problemen und Belastungen im Studium. Wir unterstützen Sie zudem dabei, unter den zahlreichen Beratungs- und Serviceangeboten des KIT die richtigen für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Familien­portalIm Familienportal des KIT finden Sie eine Zusammenstellung von Informationen zum Studium mit Kind zum Beispiel zu den Themen Kinderbetreuung und Eltern-Kind-Lernraum.
Unter­stützung von Menschen mit Behinderung / chronischen Krankheiten; Beauftragte für die Belange behinderter Studien­interessierter und Studierender
Unter­stützung von blinden und seh­behinderten Studierenden - ACCESS@KIT
Hinweise zur OrtsbindungBerücksichtigt werden Bewerber*innen, die einem vom KIT durch Satzung festgelegten, im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder fördernden Personenkreis angehören und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort gebunden sind.
Härte­fälle für Studien­platz­bewerber­*innen
Hinweise zur OrtsbindungBerücksichtigt werden Bewerber*innen, die einem vom KIT durch Satzung festgelegten, im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder fördernden Personenkreis angehören und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort gebunden sind. Hierzu zählen insbesondere Bewerber*innen, die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören.
Hinweise zur WarezeitverbesserungVerbesserung der Wartezeit: Mit dem Antrag auf Verbesserung der Wartezeit können Sie Umstände geltend machen, die Sie gehindert haben, die Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur) früher zu erwerben, sofern Sie diese Verzögerung nicht selbst zu vertreten haben.
Hinweise zur NotenverbesserungVerbesserung der Durchschnittsnote: Wenn Sie nachweisen können, dass Sie aus persönlichen, nicht selbst zu vertretenden Gründen gehindert waren eine bessere Abiturdurchschnittsnote zu erreichen, werden Sie auf Antrag mit einer verbesserten Durchschnittsnote am Vergabeverfahren beteiligt.
Ich finde keine Ansprechperson am KIT und brauche Hilfe
Studien­beratungBei der Zentralen Studienberatung (ZSB) erhalten Sie allgemeine Informationen zum Studium in besonderen Lebenslagen zum Beispiel zum Studium mit Kind. Hierzu gehören allgemeine Informationen zur formalen Organisation, zum Studienablauf sowie zum Umgang mit Problemen und Belastungen im Studium. Wir unterstützen Sie zudem dabei, unter den zahlreichen Beratungs- und Serviceangeboten des KIT die richtigen für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Dr. Julia Misiewicz
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)

+49 721 608 - 44930Julia Misiewicz does-not-exist.kit edu

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe