Allgemeine Hochschulreife
Die Qualifikation für einen universitären Studiengang wird durch "das Abitur", das heißt ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife) nachgewiesen. Man ist dadurch zum Studium sämtlicher Fächer berechtigt, die an Universitäten oder anderen Hochschulen angeboten werden. Inhaber*innen einer fachgebundenen Hochschulreife können am KIT nur bestimmte Studienfächer studieren.
Mehr Informationen sind über die Studieninformation Baden Württemberg verfügbar: Fachgebundene Hochschulreife und Hochschulreife.
Studium für beruflich Qualifizierte
Studieren können in Baden-Württemberg auch Berufstätige ohne Abitur, nämlich qualifizierte Personen, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, aber eine berufliche Aus- und Fortbildung erfolgreich absolviert haben. So steht Meistern und Absolventen gleichwertiger beruflicher Fortbildungen der allgemeine Hochschulzugang offen. Damit sind - seit dem Wintersemester 2010/11 - Meister und Absolventen gleichwertiger Fortbildungen beim Hochschulzugang den Abiturienten allgemeinbildender Gymnasien gleichgestellt.