Sind alle zum Abschluss erforderlichen Leistungen verbucht?
Ist die ordentliche Exmatrikulation vollzogen?
Herzlichen Glückwunsch zum erfolgreichen Abschluss!
Die Abschlussdokumente bestehen aus einer Urkunde und einem Zeugnis (jeweils zweisprachig auf Deutsch und Englisch), einem Diploma Supplement und einem Transcript of Records (jeweils eine separate deutsche und eine englische Version). Zusätzlich erhalten Sie jeweils eine beglaubigte Kopie der einzelnen Dokumente.
Ablauf nach dem Abschluss
Voraussetzung für die Aushändigung bzw. den Versand Ihrer Abschlussdokumente ist eine ordentliche Exmatrikulation auf Antrag. Im Antrag müssen Sie angeben, ob Sie die Abschlussdokumente persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person abholen (lassen) möchten oder ob Ihnen diese per Einschreiben zugesandt werden sollen. Bitte denken Sie daran, ggf. Ihre Postadresse im Campus Management Portal (Studierendenportal) in der Rubrik "Persönliche Daten" zu aktualisieren.
Sobald Ihre letzte Prüfungsleistung verbucht ist, erhalten Sie vom Team Abschlussdokumente des Studierendenservice eine Benachrichtigung per E-Mail und werden um Mitwirkung hinsichtlich der Ausweisung Ihrer Zusatzleistungen im Zeugnis gebeten.
Nach Erstellung der Abschlussdokumente erfolgt zunächst ein Unterschriftenumlauf (Prüfungsausschuss sowie Dekanat Ihrer KIT-Fakultät(en) und Präsidium), der einige Wochen in Anspruch nimmt. Sobald die Unterlagen fertig gestellt sind, werden Sie von uns benachrichtigt.
Wichtig: Einen Termin zur Abholung Ihrer Abschlussdokumente vereinbaren Sie bitte erst, nachdem Sie von uns informiert wurden, dass Ihre Dokumente abholbereit sind!
Titelführungsbescheinigung (= Nachweis über den Abschluss)
Sobald eine 4,0 Bescheinigung für die letzte, für den Abschluss erforderliche Prüfungsleistung vorliegt oder die Leistung als „mindestens bestanden“ im Notenspiegel verbucht wurde, besteht die Möglichkeit, eine deutsche und englische Titelführungsbescheinigung im Campus Management Portal (Studierendenportal) in der Rubrik "Studienbescheinigungen" abzurufen. Die Bescheinigung ist bis 6 Monate nach der Exmatrikulation abrufbar. Die Titelführungsbescheinigung bestätigt Ihren erfolgreichen Abschluss am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und Ihre Berechtigung, den erworbenen akademischen Titel zu führen. Sie ist eine amtliche Bescheinigung und gilt bis zur Aushändigung der endgültigen Abschlussdokumente. Die Titelführungsbescheinigung verfügt über einen Verifikationsschlüssel und soll als vorläufiger Nachweis Ihres Abschlusses gegenüber Dritten internationale Gültigkeit haben. Ergänzend kann ein vollständiger Notenauszug als Nachweis der Gesamt- und Einzelnoten ebenfalls im Studierendenportal abgerufen werden. Wir empfehlen, nach der Exmatrikulation alle verfügbaren Bescheinigungen und Leistungsübersichten für die Zeit nach Ihrem Studium zu sichern, da die Ausfertigung von Bescheinigungen danach gebührenpflichtig ist.
Verlust der Urkunde
Bei Verlust oder Beschädigung Ihrer Originaldokumente, können Sie eine Zweitausfertigung auf Antrag PDF erhalten. Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen eine beglaubigte Kopie des Originalzeugnisses ausreichend ist. Für diese Dokumente werden gem. §2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Gasthörer‐Studium und sonstige studienbezogene Dienstleistungen Gebühren fällig.
Bei Fragen zu Ihren Abschlussdokumenten, benutzen Sie bitte das nachfolgende Kontaktformular.
Name | Kontakt |
---|---|
Freitag, Jörg Sachbearbeiter |
Geb. 10.12 |
Grill, Johannes Sachbearbeiter |
Geb. 10.12 |
Wickenhäusser, Rebecca Sachbearbeiterin |
Geb. 10.12 |
Zöller, Lisa-Magdalena Sachbearbeiterin |
Geb. 10.12 |
Teamleitung Abschlussdokumente
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Titel | Stand | Download |
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Antrag zur Erbringung sonstiger studienbezogenen Dienstleistungen | Mai 2024 | PDF (deutsch) PDF (englisch) |
Titel | Stand | Download |
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2021 KIT 004 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) über die Erhebung von Gasthörer/-innengebühren und sonstigen studienbezogenen Dienstleistungen | 27.01.2021, veröffentlicht 27.01.2021 | |
2017 KIT 019 Satzung zur Änderung der Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) über die Erhebung von Gasthörer/ -innengebühren und sonstigen studienbezogenen Dienstleistungen | 02.03.2017, veröffentlicht 02.03.2017 | |
2015 KIT 081 Satzung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) über die Erhebung von Gasthörer/-innengebühren und sonstigen studienbezogenen Dienstleistungen | 06.08.2015, veröffentlicht 06.08.2015 |