Die Mitgliedschaft am Karlsruher Institut für Technologie als Studierender endet
- mit der ordentlichen Exmatrikulation auf Antrag
- mit der Exmatrikulation von Amts wegen
Die Exmatrikulation kann jederzeit nach Beendigung des Studiums oder aus anderen Gründen beantragt werden. Die Exmatrikulation erfolgt in der Regel zum Ende des Semesters und kann bei Vorliegen besonderer Gründe sofort erfolgen (§62 Landeshochschulgesetz).
Das Studium ist grundsätzlich mit dem Erbringen der letzten Prüfungsleistung - im Regelfall Tag der Abgabe der Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeit - abgeschlossen.
Rückwirkend ist eine Exmatrikulation leider nicht möglich!
Eine Zeugnis- bzw. Urkundenausgabe ist erst nach ordnungsgemäßer Exmatrikulation möglich.
Annulierung der Immatrikulation vor Studienbeginn im 1. Fachsemester
Sie können bis Vorlesungsbeginn des 1. Fachsemesters von ihrem Studienplatz zurücktreten und sich den bereits eingezahlten Semesterbeitrag auf Antrag im Studierendenportal zurückerstatten lassen.
Sollten Sie bereits Ihre KIT-Card erhalten haben, wird die Erstattung nur dann erfolgen, wenn Sie den Studierendenausweis einschließlich aller Immatrikulationsbescheinigungen bzw. einer formlosen Erklärung über deren Vernichtung zurückgeben.
Titel | Stand | Download |
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Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg - §62 Exmatrikulation | ||
Vollmacht für die Durchführung der Exmatrikulation | November 2014 | PDF (deutsch) |
Antrag auf Exmatrikulation | September 2023 | PDF (deutsch) PDF (englisch) |
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
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- Studierendenservice -
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76131 Karlsruhe