Sofern Sie zu Beginn oder während des freiwilligen Dienstes bereits für einen Studiengang am KIT zugelassen wurden, so kann im Rahmen der Vorwegauswahl eine bevorzugte Zulassung erfolgen.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie im Zuge der erneuten Bewerbung in einem der nächstmöglichen Semester einen Nachweis über die bereits erfolgte Zulassung am KIT erbringen (Kopie des KIT Zulassungsbescheids). Darüber hinaus muss der geleistete Dienst durch eine Dienstzeitbescheinigung nachgewiesen werden (die Dienstzeit muss mindestens 6 Monate betragen).
Als Dienst zählt dabei nach §14 Hochschulvergabeverordnung (HVVO):
- Höchstens dreijähriger Dienst bei der Bundeswehr, beim früheren Bundesgrenzschutz oder bei der Bundespolizei
- freiwilliger Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz
- Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
- Freiwilliges Soziales / Ökologisches Jahr (auch wenn es kein volles Jahr dauerte)
- ein einjähriger Europäischer Freiwilligendienst oder ein „anderer Dienst“ (wenn dieser durch das Bundesverwaltungsamt anerkannt wurde)
- mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer*in nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz
- Betreuung oder Pflege eines Kindes oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen (ersten und zweiten Grades) bis zur Dauer von drei Jahren (Nachweis durch Geburtsurkunde / ärztliche Bescheinigung und glaubhafte/belegt Erklärung, dass andere Personen nicht zur Verfügung standen)
Für EU-Angehörige und Bildungsinländer gilt die Vorwegauswahl entsprechend, wenn der in ihrem Heimatland abgeleistete Dienst mit dem freiwilligen Dienst in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar ist.
Wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben, dann können Sie in den zwei auf das Dienstende folgenden Bewerbungszeiträumen für denselben Studiengang bevorzugt vor allen anderen Bewerber*innen zugelassen werden (sogenannte Vorwegauswahl nach §14 HVVO). Bitte heben Sie daher Ihren Zulassungsbescheid auf.