In Baden-Württemberg ist es beruflich Qualifizierten mit Meisterprüfung oder einer anderen öffentlich-rechtlich geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung möglich, sich für jeden grundständigen Studiengang an allen Hochschulen zu bewerben.
Sonstige beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und in der Regel dreijähriger Berufserfahrung können durch das Bestehen einer Eignungsprüfung die Qualifikation für ein Studium erwerben, das ihrer beruflichen Qualifikation fachlich entspricht. Die Durchführung der Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte an den Universitäten erfolgt in Kooperation aller baden-württembergischen Universitäten. Die Universität Heidelberg und das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) bieten die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte für die Universitäten in Baden-Württemberg an. Dabei wird amStudienkolleg des KIT die Eignungsprüfung für die technischen, mathematischen und naturwissenschaftlichen Studienfächer durchgeführt. Das Studienkolleg der Universität Heidelberg führt die Eignungsprüfung für alle anderen Studienfächer durch.
Die Anmeldung zur Eignungsprüfung erfolgt an der Hochschule, an welcher das Studium angestrebt wird. Anmeldefrist ist jeweils der 31. Januar eines Jahres für eine Bewerbung zum folgenden Wintersemester. Die Eignungsprüfung selbst findet jeweils ca. Anfang/Mitte Mai eines Jahres statt. Für die Teilnahme an der Eignungsprüfung wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe in einer Satzung festgelegt wurde.
Die Eignungsprüfung anderer baden-württembergischer Hochschulen in der gleichen Fächergruppe wird anerkannt. Gleiches gilt für entsprechende Prüfungen anderer Bundesländer, sofern sie von Hochschulen im Sinne des § 1 LHG oder anderen staatlichen Stellen abgenommen wurden.
Bei beiden Zugangswegen finden verpflichtende Beratungsgespräche an der Hochschule statt, deren Nachweis dem Antrag auf Zulassung zum Studium bzw. zur Eignungsprüfung beizulegen ist. Zuständig für die Durchführung der Gespräche sind dieFachstudienberater*innen der jeweiligen Studiengänge. Die jeweiligen Ansprechpersonen finden Sie bei den Studiengängen im Bereich Fachstudienberatung. Zur Vorbereitung auf das Gespräch können Sie sich an die Zentrale Studienberatung (ZSB) wenden.
Die Gesetzes- und Verordnungstexte zur Zulassung beruflich qualifizierter Bewerber*innen sowie Antworten auf häufigen Fragen (FAQ) zu diesem Thema finden Sie auf der Seite des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums.
Ansprechpersonen Hochschulzugang besonders qualifizierte Berufstätige | |
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Aufgabengebiet | Name / Institution |
Zentrale Studienberatung (keine Ausstellung von Pflichtbescheinigungen) | Zentrale Studineberatung (ZSB) |
Pflichtberatung zum Studium; Anerkennung der fachlichen Entsprechung | Fachstudienberater*innen |
Anforderungen und Durchführung der Eignungsprüfung | Studienkolleg Christopher Dege |
Bewerbung zum Studium, Prüfung der beruflichen Qualifikation | Dienstleistungseinheit Hochschulrecht und akademische Angelegenheiten Silvia Muth |