Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe für die Diplomstudiengänge Wirtschafts- und Technomathematik

Stand 10.04.2000

Aufgrund von § 51 Abs. 1 Satz 2 des Universitätsgesetzes hat die beschließende Senatskommission für Prüfungsordnungen der Universität Karlsruhe am 10. November 1999 die nachfolgende Änderung der Prüfungsordnung für die Diplomstudiengänge Wirtschafts- und Technomathematik vom 3. Juni 1983 (W. u. K. 1983, S. 397), zuletzt geändert durch Satzung vom 10. Juni 1994 (W. u. F. 1994, S. 337) beschlossen.

Der Rektor hat seine Zustimmung am 1. Februar 2000 erteilt.

 

Artikel 1

  • In § 2 werden im zweiten Halbsatz die Worte "Ingenieurwissenschaften oder der Mechanik" durch "technischen Wissenschaften" ersetzt.
  • In § 8 Abs. 2, 2. Unterabsatz wird aus der Liste der zu wählenden Fächer das Fach "Mechanik" gestrichen. Die Fächer "EIektronik" und "Physik" werden der Liste angefügt.
  • § 8 Abs. 3 Satz 5 (letzter Satz) wird gestrichen.

Artikel 2

Diese Änderungen treten am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt "Wissenschaft, Forschung und Kunst" in Kraft.

 

Karlsruhe, den 1. Februar 2000

Professor Dr. -Ing. S. Wittig, Rektor

W., F. u. K. 2000, S. 100
18.3.2000