Satzung der Universität Karlsruhe zur Erhebung einer Gasthörergebühr
Stand 28.03.2000
Aufgrund von § 2 und § 12 des Landeshochschulgebührengesetzes i. V. mit § 117 des Universitätsgesetzes hat der Rektor der Universität Karlsruhe am 22. Februar 2000 im Wege der Eilentscheidung die nachstehende Gebührensatzung beschlossen. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat seine Zustimmung mit Erlass vom 15. März 2000 - AZ: 640.5-5140 - erteilt.
§ 1 Gasthörergebühr
Die Universität Karlsruhe erhebt für das Gasthörerstudium eine Gebühr von 100,-- DM je Semester und Person.
§ 2 Fälligkeit
Die Gebühr ist mit dem Beginn der Vorlesungszeit fällig.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität in Kraft. Sie gilt erstmals für das Sommersemester 2000.